Parteientransparenzsenat: Erste Entscheidungen

Der Nationalratswahlkampf und seine Finanzierung werden nun aufgearbeitet: Bei Streitfällen über angebliche Verfehlungen gibt es nun erste Entscheidung. Der Parteientransparenzsenat hat heute über fünf der mittlerweile insgesamt 17 angezeigten Fälle befunden und bei diesen fünf keine Verstöße festgestellt.

Abendjournal, 31.10.2013

Noch keine Details

In fünf Fällen ist die Entscheidung offenbar schnell und klar zu treffen gewesen: In diesen Fällen wurde kein Verstoß gegen das Parteiengesetz und die Wahlkampffinanzierung festgestellt, deshalb seien derzeit Geldstrafen auch kein Thema, wie der Vorsitzende des Parteientransparenzsenats, Ludwig Adamovich, sagt. Nun würden die betroffenen Parteien und verantwortlichen Funktionäre informiert, dann erst die Details auch veröffentlicht. "Damit die rechtlichen Gründe für die Entscheidungen klar werden", so Adamovich.

Größter Brocken noch offen

Bei den schon entschiedenen Fällen soll es sich um vier Anzeigen gegen Wahlwerbung handeln - etwa in einem Kindergarten und in Zeitungen. Zudem um ein beanstandete Großspende, bei der aber keine Verstoß festgestellt wurde. Eine andere Großspende soll nun speziell geprüft werden - durch einen Sachverständigen. Offen sind auch noch Anzeigen, bei denen es um Aktivitäten eines Personenkomitees geht und um den größten Brocken und die meisten Fälle - die angebliche Querfinanzierung von den Parlamentsklubs zu den Parteien.