Strafregister: Verstoß gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich wegen Diskriminierung von Homosexuellen verurteilt. Und zwar deshalb, weil im Strafregister noch immer Verurteilungen nach dem sogenannten Homosexuellen-Paragrafen aufscheinen, der homosexuelle Beziehungen mit unter 18-Jährigen unter Strafe gestellt hat, aber seit elf Jahren abgeschafft ist. Vier Männer haben geklagt, und der EGMR hat ihnen nun Entschädigung zugesprochen.

Abendjournal, 7.11.2013

Nicht alles gelöscht

Die Verurteilungen der vier Männer stammen aus den 1980er und 90er Jahren. Der Oberste Gerichtshof hat ihre Anträge, die Verurteilungen zu löschen, 2007 abgelehnt. Zwei Jahre später hat dann der europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Und heute hat er festgestellt: insgesamt 65.000 Euro muss der Staat Österreich den vier Männern bezahlen, weil er sie diskriminiert hat. Rechtsanwalt Helmut Graupner, der für die Betroffenen in Straßburg geklagt hat, ist das zu wenig.

2002 wurde der Homosexuellen-Paragraf vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, danach wurden zwar hunderte Verurteilungen gelöscht, aber eben nicht alle, so Helmut Graupner, der schon jetzt die nächste Regierung auffordert, ein eigenes Gesetz umzusetzen.

Die Grünen, die den Entwurf eingebracht haben, fordern ebenfalls ein Entschädigungsgesetz. Aus dem Justizministerium heißt es: sobald das Urteil rechtskräftig ist, werde man veranlassen, dass die Verurteilungen gelöscht werden.

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