Empörung über Freilassung von ETA-Häftlingen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem seiner jüngsten Urteile einen spanischen Paragraphen aufgehoben, der die Bedingungen für die frühzeitige Entlassung von Kapitalverbrechern erschwert hatte. Innerhalb weniger Tage sind mehr als 50 verurteilte ETA-Terroristen mit langem Strafregister frei gekommen. Aber auch Kriminelle mit langjährigen Haftstrafen wurden vorzeitig entlassen.

Morgenjournal, 30.11.2013