Tauziehen um Beethovenfries

Mitte Oktober hat eine Nachricht für Schlagzeilen gesorgt. Und zwar, dass der berühmte Beethovenfries von Gustav Klimt von den Erben der Sammlerfamilie Lederer zurück gefordert wird. Die Wiener Secession lehnt eine Rückgabe allerdings ab. Die Erbenvertreter fechten naturgemäß weiter.

Vor knapp zwei Monaten ist beim Österreichischen Kulturministerium ein Antrag eingebracht worden mit dem Ziel, den Beethovenfries von Gustav Klimt an die Erben der Sammlerfamilie Lederer zu restituieren. Den ehemaligen Besitzern hat die Republik Österreich das bedeutende Jugendstil-Werk zwar Anfang der 1970er Jahre abgekauft - um 750.000 Dollar - allerdings, so argumentieren die Vertreter der Erben, erfolgte der Verkauf nicht freiwillig, denn bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Republik den Beethovenfries mit einem Ausfuhrverbot belegt.

Rechtlich kann sich die Sammlerfamilie auf eine Novelle des Restitutionsgesetzes aus dem Jahr 2009 stützen: Seither können auch Kunstwerke zurückgegeben werden, die die Republik käuflich erworben hat, wenn dies im Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbot geschehen ist. Doch wie viel Zwang steckte tatsächlich hinter der Verkaufsabwicklung des Beethovenfrieses?

Kulturjournal. 03.12.2013

Der Beethovenfries und seine Provenienz beschäftigte schon mehrmals die Öffentlichkeit, aber auch die Spitzenpolitik. Das hängt wohl auch mit der kunsthistorischen Bedeutung des Werks zusammen: 1902 schuf Gustav Klimt den Beethovenfries für eine große Ausstellung in der Wiener Secession, wo er seit 1986 wieder ausgestellt ist und Besucher in Scharen anzieht. Er gilt heute als Hauptwerk des Jugendstils.

1915 erwarb die Sammlerfamilie Lederer den Beethovenfries, 1939 wurde er durch die Nazis enteignet. Nach dem Krieg kam das Werk auf dem Papier in Besitz der Sammlerfamilie Lederer zurück, wurde aber gleichzeitig mit einem Ausfuhrverbot belegt. In den Jahren danach folgten zähe Verhandlungen zwischen dem Sammler-Erben Erich Lederer und der Republik, in denen - so die Darstellung der Erben - das Ausfuhrverbot als Erpressungsmittel verwendet wurde. Der Wiener Rechtsanwalt Alfred Noll vertritt die Mehrzahl der Erben.

Die Secession lehnt die Rückgabe ab und beruft sich auf einen Bericht, den Rechtsanwalt Christian Hauer und der Zeithistoriker Oliver Rathkolb kürzlich verfasst haben. Rathkolb zufolge verschweigen die Erben in ihrer Schilderung, dass sich die Gesprächskultur zwischen Erich Lederer und der Republik Österreich ab 1970 wesentlich verbessert habe. Einen großen Anteil daran habe der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky gehabt.

1973 einigte man sich: Erich Lederer akzeptierte das Kaufangebot der Republik von 15 Millionen Schilling, umgerechnet gut eine Million Euro. Rathkolb hält die Summe für angemessen, immerhin habe die Republik die aufwändige Restaurierung des Beethovenfrieses übernommen. Die Autoren berufen sich in ihrem Bericht auf Korrespondenzen zwischen Lederer und Kreisky und ihrem Umfeld sowie auf Zeitzeugenberichte. Für Rathkolb ergibt sich aus den Quellen: Zwang übte die Republik auf Erich Lederer keinen aus.

Lederer habe trotzdem nie frei über den Verkauf entscheiden können, argumentieren demgegenüber die Erben-Vertreter, denn auch wenn der Ton freundlich war: Die Regierung habe stets mit dem Ausfuhrverbot im Rücken verhandelt, und das sei der springende Punkt. Derzeit ist die Kommission für Provenienzforschung am Zug: Sie wird bis zum Sommer ein Dossier erstellen und es dem Kunstrückgabe-Beirat zur Entscheidung vorlegen.