Behinderung: Gleichberechtigung am Arbeitsplatz

Österreich wurde in diesem Jahr von der UNO geprüft und zwar, ob die UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen eingehalten wird. Bei der UN-Konvention geht es in erster Linie darum, sicherzustellen, dass behinderte Menschen selbstbestimmt leben können. Dazu gehört auch ein entsprechender Arbeitsplatz. Dass auch behinderte Menschen eine gute Ausbildung abschließen können, sollte selbstverständlich sein. Für die blinde Juristin Susanne Sulzbacher ist es das bereits.

Mittagsjournal, 21.12.2013