EU verordnet Apotheken mehr Wettbewerb

Die Vergabe von Apotheken in Österreich widerspricht der Niederlassungsfreiheit im EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute festgestellt. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gebietsschutzes ist das Urteil zwar nicht, aber im Detail macht es eine Lockerung der Vergabebeschränkungen notwendig.

Ein Hinweisschild zu einer Apotheke

(c) österreichische Apothekerkammer

Abendjournal, 13.2.2014

Zu wenig Spielraum

Wer in Österreich eine Apotheke aufsperren will, muss das entsprechende Kundenpotenzial nachweisen: 5.500 Einwohner im Umkreis von vier Straßenkilometern, ohne damit einer anderen, schon bestehenden Apotheke in die Quere zu kommen. Dieser Gebietsschutz ist dem Europäischen Gerichtshof zu starr. Mit der Festschreibung von 5.500 Einwohnern lasse er den Behörden keinen Spielraum, um örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, sagt EuGH-Richter Jiri Malenovsky im heutigen Urteilsspruch.

Im Prinzip erlaubt

Geklagt hatte eine Apothekerin, die im oberösterreichischen Pinsdorf eine Apotheke öffnen wollte. Die Apothekerkammer hatte festgestellt: Kein Bedarf, weil dadurch die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet der Apotheke im fünfeinhalb Kilometer entfernten Altmünster auf unter 5.500 gefallen wäre.

Eine prinzipielle Absage an den Gebietsschutz ist das EuGH-Urteil nicht. Vorkehrungen gegen Doppelversorgung sind im Gesundheitswesen erlaubt, solange die Versorgung im gesamten Land garantiert ist. Die österreichische Regelung mit der Fixierung auf die Bevölkerungszahl kann laut EuGH allerdings dazu führen, dass in abgelegenen ländlichen Regionen der Zugang zu Apotheken für viele Menschen schwierig ist.