Hypo: Juristen gegen Politikerhaftung

Viele Bürger sind über den Hypo-Alpe-Adria-Skandal verärgert und würden sich wünschen, dass die verantwortlichen Politiker selbst für den Schaden haften. Das fordern auch Team Stronach und NEOS. Doch Verfassungsjuristen raten ab: Sie sagen, dass in einer Demokratie Politiker nur dann bestraft werden dürfen, wenn sie Gesetze gebrochen haben. Bloß Fehler zu machen sei aber nicht verboten.

Statue der Justita im Gegenlicht

(c) dpa/Frank Rumpenhorst

Morgenjournal, 18.2..2014

"Praktisch nicht realisierbar"

Politiker sollen selbst ihren Kopf hinhalten, wenn sie einen Schaden für das Land verursachen - eine Forderung die bei den Wählern wohl gut ankommt. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ist aber kein Fan dieser Idee: "Die Gerichte einzuschalten, ohne dass irgendein gerichtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt, nur für Politiker, die eben Entscheidungen treffen, die uns sehr viel kosten, das halte ich für praktisch nicht realisierbar. Das gibt es wohl nirgends."

Zur Verantwortung ziehen kann man Politiker, wenn sie etwas strafrechtlich Verbotenes tun. Dann könnten sie angeklagt und verurteilt werden, sagt Theo Öhlinger. Den Bürgern bleibt nur die Möglichkeit, schlechte Politiker abzuwählen. Es sei aber normal, dass Politiker auch Fehler machen, so Öhlinger: "Es liegt im Wesen der Politik, dass es hier um Entscheidungen geht, die für die Allgemeinheit relevant sind, und die die Allgemeinheit, wenn sie falsch sind, auch sehr viel kosten. Der Wähler, der die schwarz-blaue Regierung gewählt hat, kann ja auch nicht verantwortlich dafür gemacht werden, dass während der Regierung dieser Koalition solche Fehlentscheidungen getroffen wurden."

Minister müsste sich selbst klagen

Theoretisch gebe es aber doch ein Instrument, um Politiker für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen, sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Und zwar das der Organhaftung. Dieses Gesetz sieht vor, dass Beamte oder Politiker die dem Staat schaden dafür zahlen müssen - wenn sie schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben. Bis heute ist die Organhaftung aber immer nur auf Beamte und nie auf Politiker angewendet worden. Warum das so ist, erklärt Heinz Mayer so: "Das Problem ist, dass ja meistens der die Klage erheben müsste, der selbst dieses Fehlverhalten gesetzt hat. wenn der Finanzminister durch schuldhaftes Fehlverhalten dem Bund einen Schaden zufügt, dann müsste er sich selbst klagen. Und das ist natürlich ein Punkt, der alles andere als günstig ist."

Symbolische Verschärfung

Politiker für bloße Fehler persönlich haftbar zu machen hält aber auch Rechtswissenschaftsprofessor Heinz Mayer für unklug. In einer Demokratie könne nur dann jemand bestraft werden, wenn er Gesetze gebrochen hat. Die bestehenden Regeln hält der Heinz Mayer aber für zahnlos, gerade was die angesprochene Organhaftung betrifft. Er plädiert dafür das Gesetz zu verschärfen, auch wenn das nur Symbolwirkung haben würde: "Wenn Sie bei dem Hypo-Skandal an eine zivilrechtliche Haftung allfälliger Verwaltungsorgane schuldhaft handelnder denken: Die können den Schaden ja nie ersetzen. Das kann immer nur eine symbolische Wirkung sein. Aber auch die könnte natürlich schon wertvoll sein."