Regierung beschließt Hypo-Sondergesetz: Schuldenschnitt, Bad Bank später

Die Regierung wird heute ein eigenes Sondergesetz für die verstaatliche Hypo-Alpe-Adria-Bank beschließen. Damit wird die gesetzliche Grundlage für eine Abbaueinheit oder Bad Bank geschaffen. Die schlechten Teile der Hypo sollen bis September dorthin ausgelagert werden. Deutlich schwieriger und riskanter ist aber ein zweites Ziel des Gesetzes: Bestimmte Gläubiger sollen an den Kosten des Milliardendebakels beteiligt werden.

Gebäude der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank

(c) APA/BARBARA GINDL

Morgenjournal, 11.6.2014

Rating-Agentur reagiert

Wochenlang haben Experten aus dem Finanz- und dem Justizministerium am Sondergesetz für die Hypo gebastelt, und das hat einen guten Grund: Die Regierung will rechtlich auf der sicheren Seite sein. Denn der heikelste Punkt am Gesetz ist ein Schuldenschnitt. Bestimmte Gläubiger der Bank, sogenannte Nachrang-Gläubiger, sind massiv betroffen, dem Vernehmen nach bis zum Totalverlust. Und das, obwohl für ihre Anleihen das Land Kärnten haftet. Insgesamt geht es um ein Volumen von 900 Millionen Euro. Der Schuldenschnitt trifft dem Vernehmen nach zum Teil auch die frühere Eigentümerin der Hypo, die bayerische Landesbank.

Dementsprechend kritisch sehen das manche Bank-Analysten. Erstmals in Europa würde ein zahlungsfähiges Bundesland sein Versprechen nicht halten, heißt es. Das Sondergesetz hat am Abend auch die Rating-Agentur Standard&Poor's auf den Plan gerufen. Sie hat den Ausblick für sieben heimische Banken gesenkt, darunter Raiffeisen, Bank Austria und Erste Group. Begründung: Der Schuldenschnitt komme unerwartet. Das deute darauf hin, dass die staatliche Unterstützung für wichtige Banken schwächer werde.

Klagen erwartet

Durchaus möglich ist auch, dass die betroffenen Anleihegläubiger klagen. Betroffen sind laut Medienberichten unter anderem Versicherungen und Pensionskassen. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hat sich zuletzt aber gelassen gezeigt: Der Weg zu einem Gericht oder einer Behörde stehe in einem Rechtsstaat jedem frei. Das könne und wolle er nicht verhindern, er wolle aber eine "ordentliche, saubere und verfassungskonforme Lösung".

Wie das Land Kärnten an den Kosten des Hypo-Desasters beteiligt wird, bleibt übrigens weiter offen. Der Finanzminister wollte ja auch dieses Thema notfalls per Hypo-Sondergesetz regeln, und die Kärntner quasi zwangsverpflichten, einen Beitrag von rund 500 Millionen Euro zu leisten, so viel liegt im Zukunftsfonds, der noch vom Verkauf der Hypo an die Bayern stammt. Das aber wollte der Koalitionspartner SPÖ nicht. Jetzt soll es bis zum Herbst eine Verhandlungslösung geben. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will allerdings nicht so einfach nachgeben. Das betonte er am Abend im ORF-Report, auch mit dem Hinweis darauf, dass jetzt auf der Land Kärnten Klagen zukommen könnten: "Wir sind mit dem 500-Millionen-Zukunftsfonds jedenfalls besser gerüstet, als wie wenn wir die Herrn Spindelegger geben ohne eine Rechtsgrundlage, und dann werten, dass uns andere niederklagen."

Bad Bank später

Was bei diesen Querelen ein wenig untergeht, ist der eigentliche Zweck des Sondergesetzes: nämlich die Hypo-Bad Bank, oder Abbaueinheit. Diese soll nun bis November stehen, und nicht wie ursprünglich angekündigt schon im September.