NSU-Prozess wird fortgesetzt
In Deutschland kann der Prozess um die Morde der rechtsextremen NSU fortgesetzt werden. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss ihre Pflichtverteidiger behalten. Ihr Antrag auf Abberufung ihrer drei Anwälte wird vom Oberlandesgericht abgelehnt. In der vergangenen Woche hatte die 39-jährige Angeklagte überraschend erklären lassen, dass sie zu ihren Verteidigern kein Vertrauen mehr habe.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 22.7.2014
Der NSU-Prozess hat so weiterzugehen, wie er begonnen hat, diese Entscheidung verkündete heute Richter Manfred Götzl in München. Konkret ging es um eine Eingabe der Hauptangeklagten Beate Zschäpe Sie hatte mangelndes Vertrauen zu ihrem Verteidigerteam geltend gemacht. Aber der Richter befand heute, die schriftlich Begründung Beta Zschäpes hätte nicht erkennen lassen, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Verteidigern endgültig und nachhaltig erschüttert sei. Beate Zschäpe wird durch drei vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger, zwei Männer und eine Frau, vertreten. Anders als sonst wechselte sie mit ihnen heute zu Prozessbeginn kein Wort. Angelika Lex, eine Anwältin, die als Nebenklagevertreterin beim Prozess teilnimmt, sieht keine unmittelbaren Folgen für das Verhandlungsgeschehen.
Die Angeklagte Beate Zschäpe ist die letzte Überlebende des innersten Zirkels einer Terrorgruppe namens Nationalsozialistischer Untergrund, der neun Morde an Menschen mit ausländischen Wurzeln und der Mord an einer deutschen Polizistin zu Last gelegt werden. Es wurde darüber spekuliert, dass sie womöglich zu einer Aussage bereit wäre und sich deshalb mit ihren Verteidigern überworfen hätte. Bisher hatte sie, sicher auch auf Anraten der Verteidigung, während des gesamten Prozesses eisern geschwiegen.