Lohndumpinggesetz: Höhere Strafen

Die Regierung will in Zukunft härter gegen Lohndumping vorgehen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute die dafür notwendigen Gesetzesänderungen in Begutachtung geschickt. Ab dem nächsten Jahr soll es unter anderem schärfere Strafen geben.

Abendjournal, 22.7.2014

Lohndumping ist vor allem am Bau nach wie vor keine Seltenheit. Über ein Geflecht aus Unternehmen und Subunternehmen - oft aus dem Ausland - wird den Arbeitnehmern weniger bezahlt.

Die Regierung will dagegen mit einem verbesserten Lohndumping-Gesetz vorgehen. Die Strafen werden verschärft. Etwa wenn ein ausländisches Unternehmen die Lohnunterlagen nicht vorweisen kann. Pro Arbeitnehmer kann das in Zukunft bis zu 10tausend Euro kosten. Bisher war die Strafe maximal 5.000 Euro, und hat pauschal pro Arbeitgeber gegolten.
Außerdem wird in Zukunft nicht nur der Grundlohn kontrolliert, sondern auch die Überstunden und Zulagen.

Und: jeder Arbeitnehmer wird informiert, wenn gegen den Arbeitgeber ein Strafbescheid in Sachen Lohndumping vorliegt. Damit er oder sie den ausstehenden Lohn verlangen oder einklagen kann.