Volksanwaltschaft: Mehr Kontrollen für ÖBB & Co

Von den ÖBB über die ASFINAG bis zu den Universitäten: Die staatsnahen Gesellschaften und Betriebe werden zu wenig kontrolliert, kritisiert erneut die Volksanwaltschaft. Neben den Behörden will sie jetzt auch die ausgelagerten Unternehmen in ihre Zuständigkeit bekommen, damit Bürger mit ihren Beschwerden bessere Chancen haben.

Morgenjournal, 3.2.2015

"Es besteht eine Kontrolllücke"

Gehbehinderte, die einen Umweg zum Bahnsteig nehmen müssen, oder Anrainer, die ständig Autobahnlärm hören, weil die zuständigen Betriebe keinen Änderungsbedarf sehen - solche Fälle sollen bald weniger werden, sagt Volksanwalt Peter Fichtenbauer von der FPÖ. Er verlangt, dass die Volksanwaltschaft, so wie schon bisher der Rechnungshof, auch staatsnahe Unternehmen und Gesellschaften prüfen darf - von der Asfinag über die ÖBB bis zu den Universitäten: "Eigentlich ist es auch offenkundig, dass eine Kontrolllücke besteht."

Würde diese Lücke geschlossen und die Volksanwaltschaft eingesetzt, die ja namens des Parlaments arbeitet, hätten Bürger bessere Aussichten, sagt Fichtenbauer. "Der Bürger hat mehr Transparenz. Wenn Sie neben so einem Bahnhof wohnen oder neben so einer Autobahn, können Sie zur Volksanwaltschaft kommen." Und die kann sie mit einer "Missstands-Feststellung" in den Berichten an den Nationalrat konfrontieren. Die sei zwar nicht verbindlich für die Betriebe, so Fichtenbauer, die Manager müssten aber anders als jetzt auf die entsprechende Beschwerde reagieren.

"Parlament verringert seinen Aktionsboden"

Nicht einzusehen ist für Fichtenbauer, dass das Kontrollrecht für die Volksanwaltschaft nach mehreren Anläufen im Parlament im jüngsten Verfassungsausschuss wieder vertagt wurde: "Im Verhältnis zu den sonstigen Problemen sollte sich das Parlament selbst nicht einen Aktionsboden diminuieren." Vielmehr wären die Abgeordneten dann nicht mehr auf Fragestunden oder Anfragen an die Minister angewiesen, wenn sie Auskünfte zu staatsnahen Betrieben haben möchten.

Die Grünen haben auch schon beantragt, dass die Regierung einen Gesetzesvorschlag vorlegt, damit die Volksanwaltschaft so wie der Rechnungshof nicht nur Behörden prüfen darf, sondern auch Unternehmen und Gesellschaften, die zumindest zur Hälfte dem Staat gehören. Unterstützt wurde der Antrag von Freiheitlichen und Neos.