Untreueparagraph: Debatte über Mindestgrenze

Im Zuge der geplanten Reformen bei der Strafgesetzgebung geht es auch um Änderungen, ab welchem Betrag Untreue strafbar ist. Das betrifft jenen Paragrafen, mit dem in den vergangenen Jahren Ermittlungen geführt wurden in großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren. SPÖ und Opposition drängen darauf, dass nicht im Zuge einer Reform laufende Korruptionsverfahren ausgehebelt werden.

Mittagsjournal, 12.2.2015

50.000 Euro Schaden, das kommt in der Welt der Wirtschaft bald einmal zusammen. Dieser Gedanke dürfte einer Reform zugrunde liegen, die man im Justizministerium für den Tatbestand der Untreue plant. Derzeit ist es so: wer einen Schaden von über 50.000 Euro anrichtet, riskiert bis zu 10 Jahre Haft. Diese Grenze will man nun anheben. Heikel ist das vor allem deshalb, weil etliche der großen Korruptions-Verfahren auf dem Untreue-Paragraphen aufbauen. Die SPÖ und die Oppositionsparteien drängen darauf, dass mit der Reform nicht laufende Korruptionsverfahren ausgehebelt werden.