Umsatzsteuer für Verhütungs-Spiralen

Seit Anfang des Jahres sind Verhütungsmittel wie die Hormon- oder Kupferspirale mehrwertsteuerpflichtig, das heißt, die Ärzte müssen dafür um 20 Prozent mehr verlangen. Hintergrund ist ein Erlass des Finanzministeriums. Dort wiederum beruft man sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Mittagsjournal, 27.2.2015