Grunderwerbssteuer: Was ändert sich?

Experten sagen, die geplante Änderung bei der Grunderwerbssteuer wäre nichts anderes als eine Erbschaftssteuer durch die Hintertür. Grundsätzlich gibt es zwei große Änderungen: Die eine ist der Tarif und die andere ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer.

Mittagsjournal, 16.3.2015

Plastikhäuschen auf Euros

APA/FOHRINGER

Einige Ausnahmen

Bis zu einem Wert von 250.000 Euro 0,5 Prozent Grunderwerbssteuer. Von 250.000 bis 400.000 sind es zwei Prozent, also so wie jetzt. Über 400.000 Euro sind 3,5 Prozent fällig. Wenn etwa ein Haus oder Grundstück mit einem Wert von einer Viertelmillion Euro geerbt wird, sind dafür künftig 1.250 Euro Grunderwerbssteuer fällig. Bei einem Haus mit einem Wert von 500.000 Euro müssten knapp 8.000 Euro Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

Die Bemessungsgrundlage ist künftig der Verkehrswert, und der entspricht in etwa dem, was das Haus tatsächlich wert ist. Also kann das erheblich höher werden. Keine Änderung gibt's für die Land- und Forstwirte, da gilt weiterhin nur der niedrige Einheitswert, der aber erst kürzlich aktualisiert wurde.

Geplant ist auch, bei Firmenübertragungen den Freibetrag deutlich zu erhöhen, bisher waren das 365.000 Euro, künftig wird erst ab 900.000 Euro Grunderwerbssteuer fällig.

Besonders geschützt sind auch Grund und Boden in Stiftungen. Auch für den Tourismus soll es besondere Ausnahmen geben.