Allergen-Verordnung: Wien will nun strafen
Seit Mitte Dezember gilt die umstrittene Allergen-Verordnung der EU für die Gastronomie. Die Gastwirte müssen 14 allergieauslösende Inhaltsstoffe ausschildern, wie etwa Senf, Sellerie oder Sojabohnen. Die Kürzel A, C, G kennt man ja inzwischen von den meisten Speisekarten. Nach wie vor gibt es aber Wirte, die die Verordnung ignorieren und die Allergene nicht kennzeichnen. Dagegen will das Wiener Marktamt jetzt als erstes Bundesland mit Strafen einschreiten. Um die 300 Euro Bußgeld droht säumigen Wirten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 04.04.2015
Jedes Gericht braucht genaue Dokumentation
Ein Wiener Wirtshaus in der Vorstadt: Alexander Hengl vom Wiener Marktamt kontrolliert das Restaurant Musil im 14. Bezirk, in Breitensee. Der Wirt Wolfgang Hirzer bringt die Speisekarte. Sie entspricht der Allergen-Verordnung. Aber das allein reicht nicht. Für jedes Gericht auf der Karte muss eine genaue Dokumentation aufliegen. Hirzer holt aus seinem Büro eine dicke Mappe mit ungefähr 200 Klarsichthüllen - für jede Speise ein Blatt, auf dem Zutaten und allergene Stoffe aufgelistet sind: "Ja ist schon ein ziemlicher Aufwand." Er hat es auf drei/vier Wochen aufgeteilt. In dieser Zeit hat der Wirt mit seinen drei Köchen jede Speise durchbesprochen. Ein Aufwand, den die schwarzen Schafe in der Branche nicht haben.
10 Prozent ignorieren Vorgaben
Rund zehn Prozent der Wirte ignorieren die Vorgaben, sagt der Vertreter des Marktamtes, diese sollen jetzt gestraft werden: "Jetzt sind 90 Prozent bemüht und investiert jeder Betrieb zwischen 70 und 100 Arbeitsstunden, damit er das richtig hat und 10 Prozent investieren nichts. Und diese 10 Prozent sollen wir dann weiterhin schützen nud beraten. Nein, tut mir leid. Diese Übergangsfrist hat lange genug gedauert." Gestraft werden soll erst bei Nachkontrollen - wenn nach der ersten schriftlichen Ermahnung nichts passiert ist. Die größten Mängel gibt es laut Hengl bei Zustelldiensten, wie Pizzalieferanten.
Schonfrist vereinbart?
Gar nichts von den Strafen hält die Vertretung der Gastwirte. Peter Dobczak von der Wiener Wirtschaftskammer erklärt, man habe eine einjährige Schonfrist vereinbart: "Wir haben eben in Absprache mit dem Gesundheitsministerium ausgemacht, wir haben eine Frist von 12 Monaten, und ich erwarte mir auch, dass wir schon die Chance bekommen, auch jene 10 Prozent dorthin zu führen, wo sie hin sollen." Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagt hingegen, eine Abmachung, ein Jahr lang nicht zu strafen, habe es nie gegeben. Das Vorgehen in Wien sei völlig in Ordnung.
Auch wenn es andere Bundesländer anders halten - so etwa Tirol, wo Gastwirte noch eine gewisse Schonzeit haben, wie Andreas Nussbaumer von der Innsbrucker Lebensmittel-aufsicht erklärt: "Wir in Tirol haben in Form einer Dienstbesprechung beschlossen, dass wir ein Dreimonatsfrist gewähren, nicht seit 13.12. sondern ab der ersten Kontrolle eines Betriebes."
In Wien ist hingegen die Schonfrist zu Ende, auch wenn seit 1. April noch keine Strafe verhängt wurde. Auch beim Musil gab es letztlich nichts zu beanstanden.