U-Ausschuss im öffentlichen Interesse

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur HYPO-Pleite verkommt zum Geheimhaltungsausschuss: Zeugen sollen nicht öffentlich genannt werden, Akten werden geliefert mit geschwärzten Daten. Mit dem Schutz der Zeugen werde heftig übertrieben, meinen Verfassungsjuristen: gerade in diesem U-Ausschuss, wo es um ein Milliardendebakel auf Kosten des Steuerzahlers geht, überwiege das Öffentliche Interesse an den Befragungen und an den Befragten. Sie haben Funktionen und Kontrollaufgaben im Auftrag der Öffentlichkeit übernommen.

Mittagsjournal, 15.4.2015