U-Ausschuss im öffentlichen Interesse
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur HYPO-Pleite verkommt zum Geheimhaltungsausschuss: Zeugen sollen nicht öffentlich genannt werden, Akten werden geliefert mit geschwärzten Daten. Mit dem Schutz der Zeugen werde heftig übertrieben, meinen Verfassungsjuristen: gerade in diesem U-Ausschuss, wo es um ein Milliardendebakel auf Kosten des Steuerzahlers geht, überwiege das Öffentliche Interesse an den Befragungen und an den Befragten. Sie haben Funktionen und Kontrollaufgaben im Auftrag der Öffentlichkeit übernommen.
8. April 2017, 21:58