Heta muss BayernLB mehr als zwei Milliarden zahlen
Für die Heta, die Abbaugesellschaft der einstigen Hypo Alpe Adria, gibt es eine schwere Niederlage. Nach jahrelangem Rechtsstreit ist sie vor dem Landgericht München zur Zahlung von mehr als zwei Milliarden Euro an ihre einstige Mutter BayernLB verurteilt worden. Dieses Urteil bleibt aber laut Experten für die Heta vorerst ohne Folgen.
8. April 2017, 21:58

APA/dpa/Andreas Gebert
Morgenjournal, 9.5.2015
"Rechtsstreit wird noch länger andauern"
In dem Prozess geht es um insgesamt 2,4 Milliarden Euro, die die BayernLB ihrer einstigen Tochter Hypo Alpe Adria überwiesen hat. Aus Sicht der Bayern war dieses Geld ein Kredit. Aus österreichischer Sicht war es ein Zuschuss, der die Eigenmittel der Hypo stärken sollte und nicht zurückgezahlt werden muss.
Um das Geld wurde eineinhalb Jahre lang gestritten. Gestern hat das Landgericht München der bayerischen Seite Recht gegeben: Die Hypo muss die Schulden zurückzahlen. Das Geld werde aber so bald nicht fließen, sagt Finanzexperte Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems: "Vorerst gibt es gar keine Auswirkungen, denn es haben alle Konfliktpartner gesagt, sie werden in die nächste Instanz gehen." Der Rechtsstreit werde noch einige Monate oder sogar länger andauern, so Haber.
"Wie viel ist einbringlich?"
Überhaupt sei die Frage, ob das von den Bayern geforderte Geld zur Gänze einbringlich ist, so Haber. Denn die Finanzmarktaufsicht hat ja über die Hypo-Abbaugesellschaft Heta einen Zahlungsstopp verhängt: "Das heißt, sogar wenn in der letzten Instanz die Bayern hier Recht bekommen, dann würden diese Forderungen in die Heta hineinfließen und müssten aus dem bezahlt werden, was da ist. Und das würde wohl auch einem Schuldenschnitt unterliegen. Das heißt, auch hier wäre die Frage, wie viel davon einbringlich ist."
Allerdings ist der Heta-Zahlungsstopp selbst auch umstritten, denn die Regierung beruft sich dabei auf ein neues Gesetz, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Von einigen Seiten wird aber kritisiert, dass dieses Gesetz auf eine Abbau-Einheit wie die Heta nicht anwendbar sei - mittlerweile prüft auch die EU-Kommission die Materie.
"Alles bleibt offen"
Der Rechtsstreit um das komplexe Thema Hypo wird also weitergehen. Durch die Berufung der Heta sei ja auch die Auseinandersetzung mit der BayernLB noch völlig offen, sagt Wirtschaftsprofessor Haber: "Es ist durchaus möglich, dass in der nächsten Instanz ein anderes Urteil fällt. Wie bei all diesen Rechtsfragen kann bis zur letzten Instanz alles offen bleiben."
Die Bayerische Seite sieht das freilich anders. Österreich müsse seiner Verantwortung nachkommen und seine Schulden zahlen, heißt es von der BayernLB.