Landtagswahlen: Politiker umgehen "Kopfverbot"

Landtagswahlen stehen vor der Tür und das Bedürfnis von Politikern nach Selbstdarstellung in den Medien wird noch stärker als sonst. Mit dem gesetzlich verankerten "Kopfverbot" bei Regierungsinseraten nehmen es manche noch weniger genau als sonst. Immer wieder erscheinen Zeitungsbeilagen und pseudo-redaktionelle Artikel mit Politikerfotos. Dafür gibt es keine Strafen und es fühlt sich niemand zuständig.

Mittagsjournal, 9.5.2015

Niessl-Fotos "fragwürdig und problematisch"

Den Vogel abgeschossen hat Hans Niessl von der SPÖ, der am 31. Mai im Burgenland eine Wahl zu schlagen hat. Der Landeshauptmann ließ mit Steuergeld eine Beilage der Tageszeitung Kurier finanzieren, in der er selbst im besten Licht dargestellt wird. Großformatige Fotos inklusive - ein eindeutiger Verstoß gegen das Medientransparenzgesetz.

Das Amt der burgenländischen Landesregierung sagt, der Kurier sei verantwortlich. Kurier-Chefredakteur Helmut Brandstätter sagt, die Mediaprint - also der gemeinsame Vermarkter von Kurier und Kronenzeitung - sei verantwortlich. Ethische Bedenken über diesen Gesetzesverstoß unter Kurier-Flagge hat Brandstätter nicht.

Mathias Huter vom Forum für Informationsfreiheit will mit dem Projekt parteispenden.at eine Politik mit offenen Karten erreichen. Die Beilage sei das Gegenteil davon: "Hier gibt es schon einen recht deutlichen Zusammenhang mit der Landtagswahl und das ist natürlich auch in der Hinsicht fragwürdig und problematisch, weil hier Steuergelder für eine indirekte Wahlkampffinanzierung verwendet werden." Huter hat dazu eine Anfrage nach dem Landes-Auskunftspflichtgesetz gestellt.

Keine Sanktionen vorgesehen

Laut Medienbehörde KommAustria gibt es bei Verstößen gegen das Verbot von Politikerfotos keine Sanktionen, und es ist auch niemand zuständig. Die Idee sei, dass die gesetzliche Regelung am Ende zur Selbstkontrolle der Politik führe, wie sie für die Zeitungen der Presserat und für die Werbewirtschaft der Werberat wahrnehmen. Für Verstöße gegen das Medientransparenzgesetz und Umgehungen fühlen sich diese Einrichtungen nicht zuständig.

Dabei wäre das ein weites Betätigungsfeld. Wenn etwa die Tageszeitung Österreich oder die Krone unkritische Beiträge mit Fotos von Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig bringen und daneben Inserate der Stadt Wien. Wohnen ist das zentrale Wahlkampfthema der Wiener SPÖ.

Oder wenn die Tiroler ÖVP das Kopfverbot mit Inseraten von Vereinen umgeht, die das Land finanziert. Ein Gusto-Stückerl, das der Tiroler Markus Wilhelm auf seinem Blog dietiwag.org veröffentlicht hat: Einmal ein Inserat der Landesgesellschaft TIWAG, Landeshauptmann Platter nicht auf dem Foto. Und dann das gleiche Foto mit Platter und Text aus dem Inserat in einem pseudoredaktionellen Beitrag im Bezirksblatt.

Journalismus oder PR?

Ob Platter, Ludwig oder Niessl, ob SPÖ oder ÖVP - Mathias Huter bringt es auf den Punkt: "Ich kann beim Durchblättern eigentlich nicht nachvollziehen, ob hier Journalisten ein journalistisch geführtes Interview produziert haben oder ob eine ganze Beilage von einer PR-Agentur produziert worden ist."

Der Presserat hat da im April aufhorchen lassen und gesagt, dass Gefälligkeitsinterviews mit Firmenchefs neben Inseraten dieser Firmen gegen den Ehrenkodex der Presse verstoßen. Ein Präzedenzfall. Für die Politik müsste ein solcher noch geschaffen werden.