Alberto Acosta über das Recht auf ein gutes Leben
Buen Vivir
Der lateinamerikanische Soziologe und Ökonome Alberto Acosta etablierte als ecuadorianischer Minister eine neuen Form des Zusammenlebens mit der indigenen Bevölkerung, das auf Gemeinschaftlichkeit und Gegenseitigkeit beruht.
8. April 2017, 21:58
Zitat
Wenn wir nicht zulassen wollen, dass die Tragfähigkeit und die Widerstandskraft der Erde kollabiert, müssen wir aufhören, die Naturressourcen als Voraussetzung für Wirtschaftswachstum zu betrachten.
Service
Alberto Acosta, "Buen Vivir - Vom Recht auf ein gutes Leben", Oekom Verlag
29. Mai 2015 um 19 Uhr
Buchpräsentation und Diskussion mit Alberto Acosta
VHS Ottakring
16., Ludo Hartmann Platz 7
Eintritt frei!
Anmeldung
Nach einem kurzen Vortrag wird Alberto Acosta anschließend am Podium mit Ulrich Brand (Universität Wien, Lateinamerika Institut) und Alexandra Strickner (Attac Österreich) diskutieren.
"Wir, das souveräne Volk Ecuadors, beschließen, eine neue Form des zivilen Zusammenlebens in der Vielfalt und der Harmonie der Natur aufzubauen, um das Gute Leben zu erreichen, das Sumaq Kawsay." Mit diesem Satz beginnt die Präambel der neuen ecuadorianischen Verfassung, die Ende September 2008 von zwei Dritteln der Wählerinnen und Wähler des südamerikanischen Andenlandes angenommen wurde.
Es gibt wohl keinen berufeneren Fachmann, über das Konzept, oder besser gesagt über das Weltbild des "Guten Lebens" zu referieren, als Alberto Acosta. Der ehemalige Freund und Weggefährte des ecuadorianischen Präsidenten Rafael Correa war als Vorsitzender der Verfassunggebenden Versammlung maßgeblich an der Verankerung dieses Prinzips in der neuen Verfassung seines Landes beteiligt. Später wandte sich Acosta von dem Staatschef ab, weil er dessen Abgleiten in eine neoliberale Politik nicht mittragen wollte.
Wenige Monate nach Ecuador, im Jänner 2009, wurde auch im Andenstaat Bolivien mit großer Mehrheit eine neue Verfassung angenommen. Und auch hier stellt das Prinzip des "Buen Vivir" eine Leitlinie der Magna Charta dar. Dazu gehört, dass die natürlichen Ressourcen, also Güter wie Wasser und Bodenschätze, gesellschaftliches Eigentum sind und nicht privatisiert werden dürfen.