"Hätte Fortgang der Dinge nicht verhindert"
Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk erklärt im Ö1-Interview, dass die verfassungsrechtliche Genehmigung bei den Kärntner Landeshaftungen darin bestanden habe, dass der Bund damals von der Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Gesetzesbeschluss des Landtages nicht nur nicht Gebrauch gemacht habe, sondern ausdrücklich erklärt habe, dagegen nichts einzuwenden. Aber das hätte damals den weiteren Fortgang der Dinge nicht verhindert, so Funk.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 3.8.2015
Wolfgang Wittmann im Gespräch mit dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk