Novomatic-Einstieg bei Casinos wackelt

Noch ist also nicht sicher, ob der Einstieg der Novomatic mit knapp 40 Prozent bei den teilstaatlichen Casinos Austria kartellrechtlich durchgeht. Der Chef der Bundeswettbewerbsbehörde äußert sich bereits öffentlich kritisch. Novomatic hat den Deal noch gar nicht angemeldet.

Morgenjournal, 12.8.2015

Der Glücksspielkonzern muss den Einstieg bei der Wettbewerbsbehörde ab einer 25-Prozent-Beteiligung anmelden. Unüblich ist aber auch, dass es erst diese Woche erste Gespräche geben wird. Üblicherweise nimmt man vor so einem Deal Kontakt zur Behörde auf.

Es heißt, die Wettbewerbsbehörde wird eine vertiefende Prüfung durchführen. Was heißt das konkret?

Die Wettbewerbshüter schauen sich an, ob es durch den Einstieg zu einem Monopol kommt. Die Behörde prüft, ob es für Konsumenten nachteilig ist. Also etwa, ob Novomatic den Markt beherrschen kann oder ob es Marktabsprachen geben kann. Die Frage ist, ob die Kunden die verschiedenen Spielangebote unterscheiden können und somit mehrere Märkte vorliegen - also Casino, Internet-Spiel und Automatenhallen. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass das für die Konsumenten ein Markt ist, wird der Einstieg wohl nicht oder nur mit Auflagen genehmigt.

Ist auch die schwierige Eigentümer-Struktur der Casinos Austria ein Problem?

Ja, das macht es ebenfalls schwierig, weil die Eigentümer über einen Syndikatsvertrag wechselseitige Vorkaufsrechte haben. Das sind einerseits der Staat, andererseits die Vienna Insurance Group gemeinsam mit dem Bankhaus Schelhammer und Schattera. Knapp 12 Prozent sind im Streubesitz.

Bis wann ist eine Entscheidung zu erwarten?

Experten rechnen um Weihnachten damit. Das Kartellgericht hat fünf Monate Zeit für die Prüfung.