Pensionsmonitoring für Beamte gefordert

Vorzeitig in die Pension ohne Abschläge - das soll für Beamte schwerer werden. Ein Rechnungshofbericht zeigte, dass etwa drei Viertel aller Landeslehrer zwischen 2008 und 2013 die Hacklerregelung für die Frühpension genützt haben - mit Kosten von zwei Milliarden Euro für den Bund. Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) will jetzt mit einem Monitoring aller Beamtenpensionen gegensteuern.

Mittagsjournal, 27.8.2015

"Monitoring so rasch wie möglich"

Welcher Beamte geht wann und warum früher in Pension - das soll künftig schärfer kontrolliert werden und in einem Monitoring-Bericht des Bundes verpflichtend zusammengefasst werden, fordert Beamtenstaatssekretärin Steßl in einer Stellungnahme. "Wir sollten so rasch wie möglich ein Beamtenpensions-Monitoring auch gesetzlich verankern“, fordert Steßl. Darauf drängte sie auch schon vorher, der jüngste Rechnungshofbericht über die vielen Lehrerfrühpensionen habe aber gezeigt, dass es jetzt schnell gehen müss, schreibt die Staatssekretärin.

„Mehr Transparenz ist gefragt, das zeigt der Rechnungshofbericht ein weiteres Mal auf", so Steßl. Auch die Landeslehrerinnen und Landeslehrer sollten in diesem gesetzlichen Monitoring inkludiert sein. "Wir befinden uns diesbezüglich auch bereits in guten Gesprächen mit dem Koalitionspartner“, so Steßl.

Monitoring ab 2016?

Bis jetzt hatte die ÖVP aber gebremst und betont, sie wolle zuerst auch ein Monitoring für alle ASVG-Versicherten. Hier sei Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Zug. Steßl will aber bei der Kontrolle der Beamtenpensionen keine Verzögerungen mehr: "Ein gesetzliches Monitoring soll einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass (...) das faktische Pensionsantrittsalter dem gesetzlichen Antrittsalter möglichst angenähert wird."

2014 ist knapp ein Viertel der Beamten im Bund regulär mit 60 bzw. 65 Jahren in Pension gegangen, das durchschnittliche Pensions-Antrittsalter lag bei nicht ganz 61 Jahren. Geht es nach Steßl, dann wird das Gesetz für ein Beamtenpensions-Monitoring noch im Herbst beschlossen.

Das erste Monitoring auf gesetzlicher Basis könnte dann im ersten Quartal 2016 erstellt werden, damit wäre ein genauerer Blick auf die Frühpensionen aller Beamten mit entsprechendem Bericht möglich. Bisher gibt es ein solches Monitoring nur freiwillig. Etwa die Landeslehrerinnen und Landeslehrer, die vom Bund bezahlt werden, sind davon nicht erfasst.