Wien: Diskussion über Stadträte ohne Ressort

In Wien wird erneut über die nicht amtsführenden Stadträte diskutiert. Diese Stadträte haben kein eigenes Ressort, aber ein stolzes Einkommen. Immer wieder gab es zuletzt Forderungen nach ihrer Abschaffung. Dazu braucht es auf Bundesebene eine Verfassungsänderung. Ein entsprechender Antrag der Grünen im Verfassungsausschuss des Parlaments wurde vor dem Sommer vertagt. Jetzt wollen es die Grünen noch einmal versuchen.

Mittagsjournal, 16.10.2015

Bundesverfassung muss geändert werden

Da Wien Gemeinde und Bundesland zugleich ist, unterliegt es eigenen Bestimmungen in der Verfassung. Eine davon bewirke, dass es nicht von sich aus das Proporzsystem und somit die nicht amtsführenden Stadträte abschaffen kann, sagt die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Dazu müsse die Bundesverfassung geändert werden. Wichtig sei aber, dass die Opposition im Rathaus weiter Zugang zu jenen Informationen hat, die sie auch jetzt erhält, so Musiol.

Sonderrolle als Gemeinde oder Bundesland?

Die Bundes-SPÖ steht dem Vorhaben offen gegenüber. Wenn es im Nationalrat eine Zweidrittel-Mehrheit gibt, würde man zustimmen, heißt es heute aus dem Parlamentsklub.

Bei der Bundes-ÖVP spielt man den Ball nach Wien zurück und sagt, die Wiener sollen selber entscheiden, welche Sonderrolle sie als Gemeinde haben wollen oder ob sie eher als Bundesland gelten wollen. Die Landes-ÖVP im Rathaus ist bezüglich einer Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte gesprächsbereit.

Ein klares Ja kommt von der SPÖ Wien. Sie ist schon seit längerem für die Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte, die von der Opposition gestellt werden. Interview war heute keines zu bekommen.

Opposition uneinig

Die NEOS haben wiederholt die Abschaffung der Zitat "Versorgungsposten im Wiener Stadtsenat" verlangt.
Etwas anders die Pläne der Wiener Freiheitlichen. Landesparteisekretär Toni Mahdalik will, dass alle Stadträte einen Aufgabenbereich bekommen, also auch die der Opposition, die derzeit nicht-amtsführend sind.

Eile gibt es jedenfalls keine. Denn selbst wenn es zu einer entsprechenden Änderung kommen sollte, gilt sie für diese Legislaturperiode nicht mehr.