Absetzbarkeit von Spenden an Kultureinrichtungen

Spenden an gemeinnützige Organisationen etwa im Sozialbereich dürfen in Österreich von der Steuer abgesetzt werden - Spenden an Kultureinrichtungen aber bisher nicht. Das sorgte immer wieder für Kritik aus der Kulturszene. Mit 2016 soll sich das ändern.

Josef Ostermayer

APA/GEORG HOCHMUTH

Kulturminister Josef Ostermayer hat heute in einem Pressegespräch bekanntgegeben, dass auch Spenden an Kunst- und Kulturinstitutionen bald absetzbar sein werden.

Kulturjournal, 18.11.2015

In etlichen Ländern wie etwa in Deutschland sind Spenden an Kultureinrichtungen steuerlich absetzbar. Wenn Österreich das jetzt ebenfalls umsetzt, ist das keine Pioniertat, sondern es wird lange Fälliges nachgeholt.

Bisher konnten nur Spenden an einige wenige Großinstitutionen von der Steuer abgesetzt werden. Jetzt wird das auf alle Einrichtungen ausgeweitet, die von Bund und Ländern gefördert werden; erklärt Kulturminister Josef Ostermayer: "Die Neuregelung ist eine Grundsatzentscheidung: Nämlich, dass wir eine steuerliche Begünstigung, also eine indirekte Förderung, ausweiten wollen von dem Bereich, wo's jetzt besteht, nämlich den Bundesmuseen und der österreichischen Nationalbibliothek, auf einen sehr breiten Bereich."

Dadurch wird es für viele Kulturveranstalter sicherlich etwas leichter werden, private Spendengelder zu bekommen. Denn die steuerliche Absetzbarkeit ist ein hoher Anreiz. Das Gesamtvolumen zusätzlicher Spenden für Kultur wird in zwei unterschiedlichen Studien zwischen 15 und 25 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Gemeinnürtzig vs. kommerziell

Um in den Bezieherkreis hineinzukommen, muss eine Kultureinrichtung auch als gemeinnützig bewertet werden. "Damit die Frage der Gemeinnützigkeit auch entsprechend gehandelt werden kann, ist vorgesehen, dass sie von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss. Es wird dann eine Liste geben, die öffentlich einsehbar ist. Damit die Menschen, die spenden wollen, auch sehen, dass sie eine entsprechende Absetzbarkeit entweder von der Einkommenssteuer oder von der Körperschaftssteuer geltend machen können."

Für gemeinnützige Kultureinrichtungen wird auch weiterhin die ermäßigte Mehrwertsteuer von 10 % gelten. Die Grenze, wer ein gemeinnütziger und wer ein rein kommerzieller Veranstalter ist, ist in der Praxis fließend. Dass es dadurch da und dort zu Ungerechtigkeiten kommen kann, lässt sich nicht vermeiden.

Von Bund & Ländern geförderte Einrichtungen

Fraglich ist auch, warum nur an von Bund und Ländern geförderte Einrichtungen steuerbegünstigt gespendet werden kann; nicht aber an Institutionen, die von Gemeinden subventioniert werden - mit der Stadt Wien als Ausnahme, weil sie gleichzeitig ein Bundesland ist. Minister Ostermayer argumentiert so: "Wir haben auch diskutiert, wie viele Projekte wird es geben, die nicht gleichzeitig auch eine Förderung des Landes haben. Und wir sind davon ausgegangen, dass das eher eine sehr geringe Zahl ist."

Bundes-Kulturbudget 2016

Auch das Bundes-Kulturbudget 2016 kam zur Sprache. Es wird gut 441 Millionen Euro betragen, plus 3 Millionen Sonderbudget. De facto werden 18,5 weitere Millionen verteilt werden können. Die werden frei, weil die Raten für die Errichtung des Museumsquartiers und das Festspielhaus Erl auslaufen. 14 von diesen 18,5 Millionen gehen an die Bundestheater, die restlichen 4,5 an Salzburger und Bregenzer Festspiele, und das künstlerische Programm im Museumsquartier. Um kleinere Beträge werden Förderungen etwa für innovativen Film oder die jüdischen Museen in Wien, Hohenems und Eisenstadt aufgestockt.