Zielpunkt: Warten auf Insolvenzentgeld-Fonds

Die Lebensmittelkette Zielpunkt hat gestern wie erwartet Konkurs angemeldet - für 2.700 Mitarbeiter bedeutet ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit, nicht einmal mehr das Novembergehalt zu bekommen. Zum Verlust des Arbeitsplatzes kommt dazu, dass das erarbeitete Weihnachtsgeld nicht ausbezahlt wird und auf die Hilfszahlungen aus dem Insolvenzgeld-Fonds müssen sie warten - da braucht es noch den Instanzenlauf.

Morgenjournal, 1.12.2015

Der Insolvenzentgeltfonds ist eine Art staatliche Garantie-Einrichtung - in den Fonds zahlen Arbeitgeber ein, damit die Beschäftigten im Fall einer Insolvenz abgesichert sind. Nach der Zielpunkt-Pleite kommt der Insolvenzentgeltfonds nun zum Einsatz - damit das Geld ausgezahlt werden kann, muss der Insolvenzschutzverband, eine Organisation der Arbeiterkammer, stellvertretend für die Beschäftigten Anträge stellen, sagt Wolfgang Pfabigan, Geschäftsführer des Insolvenzentgeltfonds: wenn der Antrag nächste Woche komme, werde man sich bemühen ihn so rasch es geht zu bearbeiten.

Auch Stellungnahmen des Insolvenzverwalters seien noch erforderlich. Pfabigan auf die Frage, wieviel Geld der Fonds nun an die Beschäftigten auszahlen werde: man rechne von 7 Mio Euro.

Dazu kommen dann noch eventuelle weitere Gehälter und Beendigungsansprüche: hier gehe es um einen zweistelligen mittleren Millionenbetrag.

Der Fonds sei aber gut gefüllt, sagt Geschäftsführer Pfabigan.
Wieviel Geld insgesamt im Fonds liegt, will Pfabigan nicht sagen, er spricht lediglich von einem dreistelligen Millionenbetrag. Hilfe bekommen die Zielpunkt-Beschäftigten auch von den Banken, die Institute gestatten kostenlose Kontoüberziehungen, zudem werden Kredite gestundet.

Abgesehen von den Mitarbeitern stellt sich nun auch die Frage, was mit den über zweihundert Zielpunkt-Filialen passiert. Einige Mitbewerber haben ihr Interesse an einzelnen Standorten schon angemeldet - Kartellrechtsexperte Martin Stempkowski von der Kanzlei Haslinger Nagele rechnet aber mit strengen Auflagen, weil der Wettbewerb im Lebensmittelhandel schon jetzt sehr gering ist.

Wenn also ein großer Mitbewerber wie Spar oder Billa zum Beispiel in einem Bezirk in Wien schon viele Filialen hat, dann könnte es sein, dass er bestimmte Zielpunkt-Standorte nicht übernehmen darf, so Kartellrechtler Stempkowski.