Weihnachtsamnestie
In der österreichischen Justiz hat die Weihnachts-Amnestie lange Tradition. Heuer sind es 20 Häftlinge, die Bundespräsident Heinz Fischer begnadigt hat. Das sind weniger als das in früheren Jahren üblich war.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 22.12.2015
Für 20 Häftlinge öffnen sich noch vor Weihnachten die Gefängnistore. Bundespräsident Heinz Fischer hat damit alle Strafgefangenen begnadigt, die vom Justizministerium vorgeschlagen wurden. Das waren heuer um 10 weniger als voriges Jahr. Generell sinkt die Zahl der Weihnachtsbegnadigungen seit Jahren.
Die Gründe dafür sind Erleichterungen im Strafvollzug wie die elektronische Fußfessel. Auch gilt seit 2008, dass Verurteilte aus dem Ausland in der Regel ihre Strafe im Heimatland verbüßen. Und: auf Anraten von Sozialarbeitern wird eher davon abgesehen, ausgerechnet in der Weihnachtszeit Häftlinge zu entlassen, wenn nicht geregelt ist, wo sie die kommenden Tage verbringen. Begnadigungen finden dann eher während des Jahres statt.
Für eine Begnadigung kommen nur Strafgefangene in Frage, die leichtere Delikte begangen haben, wie zum Beispiel einfachen Diebstahl oder Betrug, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflichten. Die verhängte Strafe darf fünf Jahre nicht übersteigen und ein bestimmter Teil de Haft muss schon verbüßt sein.
Nicht begnadigt werden können Häftlinge, die wegen Sexual- oder Tötungsdelikten oder wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung im Gefängnis sind, auch geistig abnorme Rechtsbrecher sind ausgenommen.
Die genauen Kriterien für Begnadigungen werden jedes Jahr im Sommer in einem Erlass vom Justizminister festgelegt, die Leiter der Haftanstalten melden daraufhin mögliche Fälle ans Justizministerium. Das prüft, z.B. ob der Häftling vorbestraft war und ob er oder sie Aussicht auf ein geregeltes Fortkommen hat. Dann wird der Vorschlag dem Bundespräsidenten übermittelt, der ebenfalls prüft und die Begnadigungen genehmigt.
Für Diskussionen hat im Herbst gesorgt, dass verurteilte Terroristen theoretisch auch begnadigt werden könnten. Im Justizministerium heißt es: in der Praxis sei das nicht der Fall. Im Erlass seien außerdem nur häufige Delikte angeführt, dass man den Erlass für Weihnachtsbegnadigungen für das nächste Jahr aber dahingehend ändert, sei nicht ausgeschlossen.