Zentrales Kontenregister ab Herbst

Österreich nimmt heuer de facto Abschied vom lang gehüteten Bankgeheimnis. Mit dem zentralen Kontenregister soll die Finanz künftig leichter Schwarzgeldkonten ausfindig machen und mehr Steuersünder erwischen können. In Betrieb gehen wird das Kontenregister aufgrund der aufwendigen Dateneingabe nicht sofort, sondern erst im Herbst. Die erhofften zusätzlichen Einnahmen sind aber bereits fix im Budget eingeplant.

Morgenjournal, 4.1.2016

Bankgeheimnis beendet

Mit dem Kontenregister trägt die Regierung de facto das Bankgeheimnis zu Grabe. Die Finanz kann künftig per Knopfdruck feststellen, welche und wie viele Konten ein Steuerpflichtiger besitzt. Es wird also nicht mehr möglich sein, Konten etwa für Einkünfte aus Schwarzarbeit vor dem Fiskus zu verstecken. In Betrieb gehen wird das Kontenregister im Herbst. Ob Anfang September, wie das Finanzministerium hofft, oder frühestens im Oktober, wie die Banken sagen, ist offen. Franz Rudorfer, Bankenvertreter in der Wirtschaftskammer sagt, die Herausforderungen für die Banken seien gewaltig, für die Arbeit brauche es Zeit.

Im Kontenregister gespeichert werden alle rund 40 Millionen heimischen Konten - vom Girokonto über Sparbücher und Bausparverträge bis zum Aktiendepot. Außerdem ihre Inhaber und alle weiteren Zeichnungsberechtigten. In Summe 70 Millionen Datensätze, die derzeit erfasst werden. Ein enormer Aufwand, klagen die Banken.

Steuerprüfer und Betrugsbekämpfer erhoffen sich vom Kontenregister hingegen eine Riesenerleichterung, sagt Herwig Heller vom Finanzministerium: bisher durfte nur bei einem Finanzstrafverfahren Einschau genommen werden.

Rückwirkend ab März 2015

Routinemäßig wird das Kontenregister künftig bei jeder Betriebsprüfung abgefragt. Erhärtet sich dabei der Verdacht der Steuerhinterziehung wird die Finanz eine Kontenöffnung bei Gericht beantragen, um Guthaben und Zahlungsflüsse aufzudecken.

Diese richterliche Bewilligung war lange Zeit umstritten. In der Regierungsvorlage war nur ein Rechtsschutzbeauftragter vorgesehen. Nach Kritik aus der ÖVP und auf Wunsch der Grünen wurde die Einbindung eines unabhängigen Richters fixiert.

Damit Steuersünder nicht vor Inkrafttreten des Registers ihre Konten und Depots leer räumen, erfassen die Banken Kapitalabflüsse rückwirkend bis zum 1. März des Vorjahres. Für Transfers aus der Schweiz und aus Liechtenstein geht die Meldepflicht sogar zurück bis ins Jahr 2011 - um Steuerflüchtlinge zu erwischen, die ihr Schwarzgeld in diesen Ländern geparkt hatten.

Wie sehr ist nun der normale Lohnsteuerpflichtige betroffen? Beim Jahresausgleich oder einer Steuererklärung wird das Kontenregister nicht automatisch abgefragt, betont Betrugsbekämpfer Herwig Heller. Dafür brauche es einen konkreten Verdacht, wie Anzeigen wegen Pfusch.

Bringen soll der Wegfall des Bankgeheimnisses allein heuer 700 Millionen Euro zusätzlich - ein wichtiger Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform. Experten sind skeptisch und halten maximal die Hälfte für realistisch.