Bank Austria will Wechsel in ASVG-System

Die Bank Austria will weiter sparen - nicht nur auf Kosten der Mitarbeiter, sondern offenbar auch auf Kosten der Sozialversicherung. Denn der zur italienischen Unicredit gehörende Konzern will tausende Mitarbeiter mit hauseigenen Sonderpensionen nun von der allgemeinen Pensionsversicherung übernehmen lassen. Die Bank beruft sich dabei auf eine Regelung im Allgemeinenen Sozialversicherungsgesetz ASVG.

Morgenjournal, 26.1.2016

Es geht um 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria, die vor dem Jahr 2001 angestellt wurden. Sie haben bisher Anspruch auf eine eigene Pension aus Rückstellungen der Bank Austria. Die Bank will sich Kosten dafür in Zukunft sparen und diese Mitarbeiter ins ASVG-System übertragen lassen. Den Pensionsplan zu Einsparungszwecken hat die Bank Austria im Dezember verkündet - damals sagte der - inzwischen scheidende - Generaldirektor Willibald Cernko: „Dadurch, dass das kein auf Rückstellung basiertes System mehr ist, sondern ein beitragsorientiertes System werden wir sicher per anno einen guten zweistelligen Millionenbetrag-Vorteil haben.“

Dass für die Einsparung der Bank Austria aus einer Pensionsumstellung letztlich die Steuerzahler aufkommen müssen, bestritt Cernko damals. Dafür, dass die Betroffenen bisher nicht in die allgemeine Pensionsversicherung einbezahlt haben, ist in §311 ASVG Absatz 5 des ASVG eine Entschädigung für die Sozialversicherung vorgesehen, Zitat:

"Der Überweisungsbetrag beträgt 7 % der Berechnungsgrundlage ... Berechnungsgrundlage ist das letzte volle Monatsentgelt, auf das der Dienstnehmer ... Anspruch hatte."

Für schon bisher ASVG-Versicherte gilt dagegen ein Beitragssatz von 22,8 Prozent, wobei 10,25 Prozent auf die Arbeitnehmer und 12,55 Prozent auf die Arbeitgeber entfallen.
Über mögliche Probleme - etwa, welche finanzielle Belastung das für die Versicherungsgemeinschaft der übrigen PVA-Versicherten bedeutet - wollten die Freiheitlichen vor einem Monat Bescheid wissen, per parlamentarischer Anfrage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Antwort liegt bisher keine vor. Und zuletzt haben im Wirtschaftsmagazin Trend unter anderem Sozialministerium und Arbeiterkammer auf mögliche Schwierigkeiten aufmerksam gemacht.

Seitens der Bank Austria war zuletzt kein Interview zum Thema zu bekommen - auf Anfrage heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme:

"Der Übergang der Bank Austria Mitarbeiter aus dem bankeigenen Bank Austria-ASVG-Pensionssystem in das Pensionssystem des ASVG findet nach klaren gesetzlichen Bestimmungen statt, die den Wechsel zwischen Pensionssystemen regeln und gleichförmig für alle betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Die gesetzliche Regelung besteht seit langer Zeit. Über die Jahrzehnte hat sie bereits eine hohe Anzahl von Arbeitnehmern betroffen."

Nach den Plänen der Bank Austria soll die neue Pensionsregelung für ihre Mitarbeiter ab 1. März in Kraft sein.