Oberösterreich kürzt Mindestsicherung

Das Gutachten des Sozialrechtlers Robert Rebhahn von der Universität Wien hätte die Frage klären sollen, ob es rechtens ist, bei Sozialleistungen wie der Mindestsicherung Unterschiede zwischen österreichischen Staatsbürgern und Asylberechtigten zu machen, wie das derzeit in Oberösterreich passiert. Die erhoffte Klarheit hat das Gutachten aber nicht gebracht, ganz im Gegenteil: Sowohl SPÖ als auch ÖVP sehen sich jeweils in ihrer Einschätzung bestätigt.

Leere Supermarktregale

APA/GEORG HOCHMUTH

Morgenjournal, 31.3.2016

215 Euro pro Monat für die Verpflegung, 150 Euro für das Wohnen, dazu noch ein Bonus von 155 Euro, wenn jemand an einem Wertekurs, einem Deutschkurs und einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt - macht insgesamt 520 Euro im Monat statt bisher 914 Euro. Gelten soll diese Regelung für Menschen, die befristetes Asylrecht oder subsidiäres Schutzrecht haben. Mit diesem Plan geht man heute in den zuständigen Unterausschuss im Landtag. Die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, Helena Kirchmayr und Herwig Mahr, haben den Plan vorgestern präsentiert.

Rechtliche Bedenken habe man nicht, man gehe davon aus, dass die Pläne umsetzbar sind. Die rechtliche Vorgangsweise in Oberösterreich sei derzeit in Ordnung, hat gestern Vizekanzler und ÖVP-Chef Mitterlehner gesagt und dabei auf die sogenannte Sonderlage wegen der hohen Flüchtlingszahlen verwiesen.

In einer früheren und nicht freigegebenen Version des Gutachtens von Anfang März geht es um diese Sonderlage, im offiziellen Gutachten nicht mehr. Da heißt das Kapitel "Zur Lage bei Massenzustrom" und verweist auf das Abkommen zwischen der EU und der Türkei vom 18.3. - falls dieser Plan den unkoordinierten Massenzustrom verhindert, heißt es nun, kommen Überlegungen, die Sozialleistungen einzuschränken, um weniger Anreize zu schaffen, nicht zum Tragen. Grundsätzlich möglich wäre es, Leistungen einzuschränken, wenn ein Mitgliedsland stark unverhältnismäßig belastet ist - aber das sei momentan, so sieht es das Gutachten, eher Theorie.