Pflegereform bringt neue Ausbildung

Der Beschluss der Pflegereform steht offenbar unmittelbar bevor. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will einen entsprechenden Gesetzesvorschlag nächste Woche im Ministerrat einbringen. Kern ist eine Reform der Ausbildung in diesem Bereich. Unter anderem geht es darum, dass die Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte künftig nur mehr an Fachhochschulen stattfindet.

Morgenjournal, 11.6.2016

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist schon länger geplant, im Sommer letzten Jahres war ein Gesetzesentwurf in Begutachtung. Bisher gab es allerdings finanzielle Bedenken seitens einzelner Länder. Salzburg etwa befürchtete Mehrkosten in Millionenhöhe, geht nach einer Überprüfung aber davon aus, dass die Kosten gleich bleiben.

Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, der laut Gesundheitsministerium mit den Ländern abgestimmt sei und den Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser am Dienstag im Ministerrat einbringen will. Künftig soll die Ausbildung der Pflegekräfte über drei Bereiche laufen: zum einen gibt es statt der bisherigen Pflegehilfe eine "Pflegeassistenz", die Ausbildung dauert ein Jahr und kann auch einen Schwerpunkt zur Langzeitpflege beinhalten. Die Aufgaben umfassen etwa Pflege, Begleitung, die Mitwirkung bei Therapien oder das Handeln in Notfällen, bis ein Arzt eintrifft.

Zum anderen ist auch eine neue "Pflege-Fachassistenz" vorgesehen, Ausbildungsdauer zwei Jahre, die mehr Eigenverantwortung und zusätzliche Kompetenzen haben soll. Etwa das Legen von Magensonden, das Setzen von Kathetern, der Ab- und Anschluss von Infusionen. Pflege-Fachassistentinnen - oder Assistenten sollen ebenso wie Pflegeassistenten an den bestehenden Krankenpflegeschulen ausgebildet werden.

Die sogenannten gehobenen Pflegefachkräfte, bisher bekannt als "diplomierte Pflegekräfte" sollen künftig ausschließlich im tertiären Bildungssektor, also akademisch ausgebildet werden, auf Fachhochschul-Niveau. Zwar ist schon seit 2008 eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau möglich, allerdings nur als Übergangslösung. Was die gehobenen Pflegefachkräfte dürfen, ist im Gesetz genau aufgezählt. Sie haben im Berufsalltag etwa auch die Möglichkeit der Weiter-Verordnung von Medizinprodukten, was für die Patienten eine Erleichterungen bringen soll.

Die Reform entspricht laut Gesundheitsministerium dem europäischen Standard. Inkrafttreten soll die Neuregelung ab September 2016, stufenweise bis 2024. Eine Evaluierung der Reform ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Kritik gibt es seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: sie warnt vor einer wörtlich Reform mit dem Sparstift. Zu befürchten sei eine Nivellierung nach unten, zu Lasten der Qualität. Unter anderem gebe es zu wenige Ausbildungsplätze. Die Gewerkschaft sei bei der Letztfassung des Gesetzes nicht eingebunden gewesen - ein Vorwurf, den das Büro der Gesundheitsministerin zurückweist: es habe bis zum Schluss Gespräche mit der Gewerkschaft gegeben.