Datentransferabkommen und WLAN im Urlaub: Sommerausgabe 2

1. Datentransferabkommen EU-USA
2. Vorsicht bei WLAN im Urlaub

Analoge Daten

ORF/JOSEPH SCHIMMER

Digital.Leben - Sommerausgabe 2

1. Datentransferabkommen EU-USA "Privacy-Shield"

Vergangenen Herbst hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Safe Harbor machte es Unternehmen bisher möglich, Daten europäischer Bürger in die USA zu transferieren, weil sie dort nach Meinung der EU-Kommission sicher waren. Der EuGH hatte nach einer Klage des österreichischen Juristen Max Schrems das Abkommen gekippt: Einerseits weil Nutzerdaten in den USA nicht vor anlassloser Massenüberwachung geschützt seien, andererseits weil es keinen Rechtsweg für Nutzer gab, gegen den eventuellen Datenmissbrauch vorgehen zu können. Seit dieser Woche gilt das überarbeitete Datenschutzabkommen "Privacy Shield" - doch bis auf den Namen hat sich offenbar nicht viel geändert, berichtet Sarah Kriesche.

2.Vorsicht bei WLAN im Urlaub

Wer auch im Urlaub nicht auf das Surfen im Internet verzichten kann, der sollte aufpassen: Nicht nur auf anfallende Roaming-Gebühren im Ausland, sondern auch beim Nutzen von kostenlosen WLAN-Netzen zum Beispiel im Hotel. Tipps für einen sicheren Umgang gibt es in der Digital.Leben-Sommerausgabe.