St. Margarethen erstreitet Förderungen
Es gilt schon jetzt als Präzedenzfall im Bereich der Kulturförderung: Die Stiftung Esterhazy hat vom Land Burgenland eine Förderung eingeklagt und diese vergangene Woche in voller Höhe zugesprochen bekommen.
8. April 2017, 21:58
Dass landeseigene Festivals wie die Seefestspiele Mörbisch mit einigen 100.000 Euro gefördert werden, die privaten Opernfestspiele im Römersteinbruch St. Margarethen aber nicht, verstößt laut dem - nicht rechtkräftigen - Urteil gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Land Burgenland legte Berufung ein, und sämtliche Kulturförderstellen Österreichs schauen nun gespannt, wie die höheren Instanzen entscheiden.

APA/GEORG HOCHMUTH
Morgenjournal, 8.2.2017
Kulturförderung erstritten
Der jetzige Konflikt hat seinen Ursprung im Jahr 2014: Die von Wolfgang Werner gegründeten Opernfestspiele St. Margarethen gerieten kurz vor der Premiere von Verdis "Aida" in finanzielle Schwierigkeiten. Die Esterhazy-Tochter Arenaria übernahm den Opernbetrieb.
Sie produzierte in den folgenden beiden Jahren die Opern "Tosca" und "Der Liebestrank" im Steinbruch und zwei Saisonen mit der Kinderoper "Die Schneekönigin" im Schloss Esterhazy in Eisenstadt. Dafür wollte die Arenaria jeweils 250.000 Euro Förderungen aus dem Kulturbudget. Das Land wies die Ansuchen zurück, Arenaria ging vor Gericht. Esterhazy-Generaldirektor Stefan Ottrubay äußerte vor dem Prozess am Eisenstädter Landesgericht den Vorwurf der Ungleichbehandlung.
Esterhazy-Generaldirektor: "Ungleichbehandlung"
Tatsächlich bekommen beispielsweise die Seefestspiele Mörbisch rund 50.000 Euro jährlich an Förderungen. Die Kobersdorfer Schloss Spiele stehen im burgenländischen Kulturbericht 2015 mit etwas mehr als 300.000 Euro. Insgesamt waren im Kulturbudget in diesem Jahr 1,7 Millionen Euro für Großveranstaltungen verbucht. Dass schlicht kein Geld für die Arenaria vorhanden gewesen sei, ließ das Gericht nicht gelten.
Die Ablehnung einzelner Förderwerber, mit der Begründung, es würden Budgetmittel fehlen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Demnach muss das Land der Arenaria eine Million Euro zahlen. SPÖ Kulturlandesrat Helmut Bieler, der gleichzeitig auch für die Landes-Finanzen zuständig ist, kündigte Berufung an.
Mittagsjournal, 8.2.2017
Debatte über Kulturförderung
Auswirkungen auf jegliche Kulturförderung?
Ein Fördergesuch abzulehnen mit der Begründung, das Budget reiche nicht aus, das geht nicht - jedenfalls dann nicht, wenn Festivals im Landeseigentum zugleich großzügig subventioniert werden. So lautet das Urteil des Eisenstädter Zivilrichters Markus Grems. Eine Million Euro muss das Land Burgenland der Esterhazy-Tochter Arenaria daher nachzahlen - innerhalb von 14 Tagen, inklusive Zinsen und Prozesskosten von rund 50.000 Euro.
Im Büro des Kulturlandesrats Helmut Bieler schrillen nun die Alarmglocken. Das Urteil werde Auswirkungen auf jegliche Kulturförderung haben, auch im Bund, heißt es aus dessen Büro. Die absolute Gleichbehandlung privater und öffentlicher Förderwerber könnte etwa auch die Wiener Staatsoper treffen: Was, wenn jemand Privater ein Opernhaus eröffnen wolle?
Ähnliche Fälle gab es bereits
Aus dem Büro von Kulturminister Thomas Drozda war zu dieser Frage heute Vormittag spontan keine Stellungnahme zu bekommen. Aber auch die Kulturämter in den Bundesländern werden sich abgelehnte Förderansuchen jetzt noch einmal genauer anschauen. Ähnlich gelagerte Fälle gab es bereits: Der Musik- und Theaterverein Arbos etwa klagte im Jahr 2000 das Land Kärnten wegen zugesagter, dann aber nicht ausbezahlter Förderungen für EU-Projekte. Zuvor hatte Kulturreferent Michael Ausserwinkler sein Amt an Jörg Haider übergeben, der die Förderzusage seines Vorgängers nicht einhielt. Der Fall endete mit einem Vergleich.
Ein Urteil wie jenes im Burgenland könnte private Veranstalter und deren Anwälte nun ermutigen, deutlich selbstbewusster gegen die öffentlichen Fördergeber aufzutreten.