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Das rätselhafte Verbotsgesetz. Gestaltung: Matthias Däuble. Moderation und Redaktion: Bernhard Fellinger *Wort der Woche (Bernhard Fellinger)

Das Verbotsgesetz gehört zur Zweiten Republik wie die Neutralität, auch wenn es, wie manche Beobachter sagen, bedauerlicherweise nicht im selben Maße identitätsstiftend wirkte. Es ist ein Unikat im Verfassungsrang.

Die 29 Paragrafen, mit denen der Republik das Ende des Nationalsozialismus gesetzlich verordnet wurde, sind bis auf die ersten drei inzwischen totes Recht; Rechtsextreme fordern seine Abschaffung ebenso regelmäßig, wie Liberale; und Kolumnisten schreiben gerne von einem "Vorbeischrammen" am Verbotsgesetz, wenn der rechte Rand wieder einmal für Schlagzeilen sorgt.

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