Journal-Panorama

Gefängnis oder Psychiatrie? Vor dem Breivik-Urteil. Gestaltung: Agnes Bührig

Am 22. Juni endet der Prozess gegen den Massenmörder von Oslo und Utøya, Anders Behring Breivik.
Dass Breivik bei seinen Attentaten vor einem knappen Jahr 77 Menschen getötet hat, steht fest; das hat der Angeklagte auch zugegeben.
Für schuldig hält er sich jedoch nicht. Seine Taten seien notwendig gewesen, um die von ihm beobachtete Islamisierung Norwegens zu stoppen, so der 33-Jährige. Ob diese Haltung die Wahnvorstellung eines psychisch Gestörten widerspiegelt oder die Ideologie eines Extremisten ist, war im Verlauf des zehnwöchigen Prozesses eine zentrale Frage - von der Zurechnungsfähigkeit des Täters hängen Strafart und Ausmaß ab: Gefängnis oder geschlossene psychiatrische Abteilung.

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