Dimensionen - die Welt der Wissenschaft

Gefährliche Pflaster. Kriminalität in der Antike. Gestaltung: Marlene Nowotny

Polizei oder Staatsanwalt gab es in der römischen Antike keine - Belege für Verbrechen aller Arten haben Altertumsforscher/innen und Archäolog/innen jedoch zur Genüge gefunden. Selbst Kaiser Caligula dürfte sich laut Geschichtsschreibern seiner Zeit als Falschspieler betätigt haben. Nicht umsonst hielt der römische Historiker und Schriftsteller Cassio Dio fest: "Es gab ja keine Zeit, in der solche Dinge nicht geschahen, und es dürfte damit wohl auch nicht aufhören, solange die menschliche Natur dieselbe ist." Damit meinte er vermutlich Korruption, Erpressung, Raub, Menschenhandel oder Körperverletzung, die zumindest von Staatswegen nicht verfolgt wurden. Der Geschädigte musste selbst Klage einreichen und sich auch selbst vor Gericht verteidigen. Ein Recht, das allerdings nur Männern vorbehalten war. Frauen und Sklaven durften solche Privatklagen nicht erheben. Der Staat wurde nur bei schweren Verbrechen aktiv, etwa bei Hochverrat oder Geldfälschung. Und in wenigen Fällen versuchte die römische Obrigkeit auch das Privatleben der Bürger und Bürgerinnen zu regulieren: Kaiser Augustus erließ etwa ein Gesetz, das Ehebruch unter Strafe stellte.

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