help - das Konsumentenmagazin

1. Verluste durch Frankenkredite: Tragen Banken Mitschuld?
2. Wenn Glühlampen viel zu früh kaputt gehen
3. Wie sinnvoll ist eine private Pflegeversicherung?
4. Testabos: widerrechtliche Google Play-AGB

Verluste durch Frankenkredite: Tragen Banken Mitschuld?

Nach Aufheben der Kursstütze des Schweizer Franken herrscht bei vielen Kreditnehmern weiter Bestürzung und Ratlosigkeit: Wann sollte man nun am besten auf die Kursverluste reagieren - und vor allem wie? Viele Betroffene haben etwa genau für diesen Ernstfall eine "Stop-Loss-Order" eingezogen - ein völlig ungeeignetes Sicherheitsinstrument, kritisierte der VKI. Können die Banken nun zur Verantwortung gezogen werden?


Wenn Glühlampen viel zu früh kaputt gehen

Ganz ist sie noch nicht aus dem Handel verschwunden, die Glühbirne - und sie hält bisweilen nicht, was sie verspricht. So wird auf der Verpackung einer Glühlampe versprochen, dass sie bei normaler Nutzung zwei Jahre hält. Nach knapp neun Monaten gibt sie den Geist auf. Help Hörer Harald H. beobachtet das nicht zum ersten Mal und geht mit Rechnung, Verpackung und Glühbirne zum Baumarkt, wo er sie gekauft hatte. Dort blitzt er mit der Begründung ab, die Angaben seien nicht relevant, weil es sich um einen Brennfaden handle, der früher kaputt werden kann. Help fragt bei Konsumentenschützern, einem ausgewiesenen Experten für Leuchtkörper und der Herstellerfirma nach, was es mit den kurzlebigen Glühlampen auf sich hat, und mit welcher Lebensdauer bei den Nachfolgern Energiesparlampe und LED-Leuchte gerechnet werden kann.


Wie sinnvoll ist eine private Pflegeversicherung?

Wer in Österreich pflegebedürftig wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld. Will man schon in gesunden Jahren für den Pflegefall vorsorgen, kann man sich privat versichern lassen. Anbieter für private Pflegeversicherungen gibt es viele, doch genutzt werden ihre Angebote in Österreich kaum. Warum? Weil sie teuer sind und wenig bringen, meint Walter Hager, Versicherungsexperte beim Verein für Konsumenteninformation.



Testabos: widerrechtliche Google Play-AGB

"Damit Ihnen keine Kosten entstehen, müssen Sie vor dem Ende der Testphase kündigen". So lautet eine Formulierung in den AGB von Google Play, dem App-Store von Google. Dort können Smartphone Benutzer Apps oder Abos für Musik und Zeitungen kaufen - oder eine Zeit lang kostenlos testen. Am Ende der Testphase wird ein kostenloses Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt. Das ist aber nach österreichischem Recht unzulässig. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen.

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