Moment - Leben heute

Reisepass, bitte! Und auch den für Ihr Instrument! Gestaltung: Alexander Musik. Wort der Woche: Gestaltung Shenja Mannstein. Moderation und Redaktion: Marie-Claire Messinger

Unter reisenden Musikern und ganzen Orchestern ist die Aufregung groß, seit bekannt wurde, dass die USA das weltweit geltende Washingtoner Artenschutzabkommen von 1974 seit kurzem restriktiv umsetzt. Musiker, die etwa zu Auftritten in die USA, die Schweiz oder nach Asien reisen, müssen nun auch Reisedokumente für ihr Instrument mitführen. Denn oft genug wurden in Geigen, Geigenbögen, Celli, Gitarren oder sonstigen Instrumenten Teile von Tieren oder Gewächsen verarbeitet, die durch das Abkommen geschützt sind. Darunter fallen bestimmte Holzsorten, Elfenbein oder auch eine Echsenart.
Die Nachweispflicht, dass keine geschützten Materialien verarbeitet beziehungsweise wann sie verbaut wurden, liegt bei den Musikern. Wird sie bei der Ein- oder Ausreise aus der EU verletzt, kann es vorkommen, dass Instrumente konfisziert werden - das ist auch renommierten Orchestern schon passiert. Manches kleine Orchester spielt schon mit dem Gedanken, auf Tourneen lieber ganz zu verzichten. Denn die formal korrekte Dokumentation für jedes einzelne Instrument ist zeitaufwendig.

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