Angeklagte beim Nürnberger Prozess

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Dimensionen - die Welt der Wissenschaft

"Die freiwillige Zustimmung ist unbedingt erforderlich".
Ethik und medizinische Forschung seit der NS-Zeit.
Von Tanja Malle

Jüdische Häftlinge, Roma und Sinti, Kriegsgefangene, politische Gegnerinnen, körperlich oder seelisch beeinträchtigte Menschen: Sie alle wurden im Nationalsozialismus Opfer von Verbrechen im Namen der medizinischen Forschung. Die Nazis erachteten sie als "Menschenmaterial" und "unwertes Leben". Die Medizinverbrechen der Nationalsozialisten wurden mit den Nürnberger Ärzteprozessen von Dezember 1946 bis Ende August 1947 gerichtlich verfolgt.

Die Prozesse gegen insgesamt 23 Personen, der Großteil davon Ärzte und Ärztinnen, hatten einen wesentlichen Einfluss auf die Durchsetzung verbindlicher ethischer Normen. Sie flossen in den Nürnberger Kodex von 1947 ein. Sein erster Satz lautet: "Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich". Bis heute ist der Kodex die zentrale ethische Richtlinie für Experimente am Menschen. Immerhin wurde in China erst 2016 die Forschung an zum Tode verurteilten Häftlingen bzw. deren Organen verboten.

Ist ein absolutes Forschungsverbot an nichteinwilligungsfähigen Menschen ohne unmittelbaren Nutzen für sie vertretbar? Beispielsweise bei schwer dementen Personen oder bei Kindern und Jugendlichen? Zudem wirft die moderne Biomedizin neue ethische Fragen auf. - 70 Jahre nach dem der Nürnberger Kodex beschäftigte sich eine Tagung an der Medizinischen Universität Wien mit solchen Fragen.

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