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Bitte löschen!

Google-Bericht zum "Recht auf Vergessen-Werden".
Gestaltung: Irmgard Wutscher

Peinliche Partyfotos, die ein halbes Jahrzehnt alt sind und noch immer im Netz stehen: das kann unter Umständen darüber eintscheiden, ob man eine neue Arbeitsstelle bekommt oder nicht. Und wenn man eine Firma gründen will, die Geldgeberinnen dann aber einen Zeitungsartikel finden, der von einem Bankrott im Jahre 1997 berichtet - auch das kann schlecht ausgehen.

Deshalb gibt es seit mehr als dreieinhalb Jahren in der EU das "Recht auf Vergessen-Werden". Im Mai 2014 hat der EuGH Suchmaschinen dazu verpflichtet, in gewissen Fällen Links aus ihren Ergebnislisten zu löschen.

Jetzt hat Google einen detaillierten Bericht dazu vorgelegt. Irmgard Wutscher fasst zusammen.

Moderation und Redaktion: Franz Zeller

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