Journal-Panorama

Weg mit dem Schleier! Ein Jahr Gesichtsverhüllungsverbot

Vor einem Jahr ist in Österreich das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" in Kraft getreten. Was hat es gebracht, wie geht man damit um und was hat sich dadurch verändert?
Gestaltung: Uschi Mürling-Darrer

Seit dem 1. Oktober 2017 darf niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht so verhüllen, dass es nicht erkennbar ist. Das gilt nicht nur für Burkaträgerinnen, sondern für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen - etwa Clownmasken im Fasching, Gesichtsmasken bei Krankheit oder Schals bei Kälte. Diese Ausnahmen sind laut Kritikern zu ungenau definiert. Das hat auch gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Unsicherheiten bei Polizei und Bevölkerung geführt. Niemand wusste genau, was erlaubt und was verboten ist. Einzig das Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen war von Anfang an unumstritten - ein weiterer Kritikpunkt. Denn rechnet man die Ausnahmen weg, bleibt ohnedies fast nur das Burka- oder Niqabverbot übrig, obwohl in Österreich nur wenige Frauen leben, die eine solche Vollverschleierung tragen.

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