Punkt eins

Allgemeines Wahlrecht unter Ausschluss vieler

Warum 1,2 Millionen in Österreich lebende Menschen nicht wählen dürfen.
Gäste: Rainer Bauböck, Soziologe und Migrationsforscher, European University Institute; Antonia Wagner, Verfassungsjuristin, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien.
Moderation: Andreas Obrecht.
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

Sowohl hinsichtlich des Wahlrechts, das im Verfassungsrang steht, als auch hinsichtlich des Einbürgerungsrechts, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte, zählt Österreich zu den restriktivsten Ländern. Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatbürgerschaft sind ein sechs- bis zehnjähriger durchgehender Aufenthalt im Land, Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit, die Absolvierung eines Staatsbürgerschaftstests und die sogenannte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die durch ein Mindesteinkommen festgelegt wird - über jenem für österreichische Staatsbürger. Insbesondere Arbeiter und Arbeiterinnen sowie teilzeitbeschäftigte Frauen verdienen auch nach jahrzehntelangem Aufenthalt oft zu wenig, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Mehr als 1,2 Millionen Menschen, die über 16 Jahre alt sind, bleiben von der kommenden Nationalratswahl ausgeschlossen, so die Statistik Austria. Das sind rund 15% der möglichen Wähler und in Wien sogar beinahe ein Drittel. Ob das für die Teilhabe der Menschen am öffentlichen Leben, für die Identifikation mit dem Staatwesen und mit nationalen Zielen, ja für die Demokratie insgesamt förderlich ist, bezweifeln Beobachter - insbesondere auch im Vergleich zu anderen Ländern. Schon einmal ist der Versuch der Öffnung des Wahlrechts beim Verfassungsgerichtshof gescheitert, denn das Recht der demokratischen Republik gehe vom Volk aus und der Begriff des Volkes sei an die Staatbürgerschaft geknüpft.

Um die Anzahl der Staatsbürgerschaften zu erhöhen und damit auch mehr demokratische Teilhabe zu ermöglichen, könnte das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert werden: Etwa durch die Einführung des Geburtsortprinzips, das in Deutschland seit 2000 gilt, durch die Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften oder die Beseitigung der bestehenden ökonomischen Hürden.

Der Migrationsforscher Rainer Bauböck hinterfragt das Selbstverständnis liberaler Demokratien, was die Staatszugehörigkeit der in ihnen lebenden Menschen betrifft. Die Verfassungsjuristin Antonia Wagner beschäftigt sich unter anderem mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben an die nationalen Gesetzgeber. Mit Andreas Obrecht diskutieren sie die Frage, ob allgemeine Wahlen unter Ausschluss vieler noch zeitgemäß sind. Wenn Sie sich in der Sendung beteiligen möchten: Rufen Sie an unter 0800 22 69 79 - kostenlos aus ganz Österreich - oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at.

Sendereihe

Playlist

Untertitel: GOLNAR & MAHAN
Titel: Negaram
Ausführende: GOLNAR & MAHAN
Länge: 02:41 min
Label: Lotus Records

Untertitel: GOLNAR & MAHAN
Titel: Cadiz (feat. Alain Perez)
Ausführende: GOLNAR & MAHAN (feat. Alain Perez)
Länge: 02:13 min
Label: Lotus Records

Untertitel: GOLNAR & MAHAN
Titel: Man Moj Rah (feat. Luis Guerra)
Ausführende: GOLNAR & MAHAN (feat. Luis Guerra)
Länge: 01:43 min
Label: Lotus Records

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