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Paketflut vor Weihnachten: Was tun bei Zustellproblemen

Paketflut vor Weihnachten: Was tun bei Zustellproblemen +++ Urteil: Viagogo muss Verkäuferdaten offenlegen +++ Hochsaison für Taschendiebe im Advent +++ AK warnt vor unseriöser Gebrauchtwagenfirma

Paketflut vor Weihnachten: Was tun bei Zustellproblemen

Weihnachtsgeschenke im Internet zu bestellen ist bequem - vorausgesetzt es klappt und das Paket trifft rechtzeitig vor dem Fest ein. Doch gerade vor Weihnachten häufen sich die Beschwerden über beschädigte und verlorengegangene Pakete. Was Konsumentinnen und Konsumenten tun können, wenn es bei der Paketzustellung Probleme gibt.


Urteil: Viagogo muss Verkäuferdaten offenlegen

Überhöhte Preise, undurchsichtige Gebühren und ungültige oder sogar gefälschte Eintrittskarten: Die Beschwerden über den Online-Tickethändler Viagogo reißen nicht ab. Verbraucherschützer aus dem In- und Ausland haben bereits mehrmals versucht, gegen das in der Schweiz ansässige Unternehmen gerichtlich vorzugehen - bisher meist ohne Erfolg. Ein jüngstes Urteil des Landesgerichts Linz könnte das ändern: Viagogo wurde darin der Irreführung bezichtigt und muss in Zukunft Verkäuferdaten offenlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Hochsaison für Taschendiebe im Advent

Sie nutzen den weihnachtlichen Trubel in Einkaufsstraßen und auf Christkindlmärkten und entkommen mit ihrer Beute in der Regel unbemerkt in der Menschenmenge: Taschendiebe sind besonders in der Vorweihnachtszeit aktiv. Wenn die Geldbörse gestohlen wird, ist meist nicht nur das Bargeld futsch, sondern auch die Bankomat- und Kreditkarten. Doch wer haftet, wenn die Diebe mit den gestohlenen Karten auf Einkaufstour gehen?


AK warnt vor unseriöser Gebrauchtwagenfirma

Im Sommer dieses Jahres stellte ein Grazer seinen gebrauchten, roten Subaru Forester zum Verkauf ins Internet. Statt eines Käufers meldete sich die Gebrauchtwagenfirma myCar, die ihm anbot, das Auto für ihn am Stellplatz des Unternehmens, südlich der Stadt, zu verkaufen. Mit dem Konsumenten wurde ein Preis vereinbart und er unterschrieb einen Blankokaufvertrag. Zweimal erhielt er daraufhin Anrufe, bei dem der Preis von der Firma hinuntergehandelt wurde. Schließlich wurde ihm der Verkauf seines Wagens per Mail bestätigt - zu einem niedrigeren Preis, als ursprünglich vereinbart. Auf die Auszahlung wartet der Grazer bis heute. Bei der Arbeiterkammer Steiermark kein Einzelfall.

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