Der Österreichische Staatsvertrag

APA/HANS HOFER

Betrifft: Geschichte

Ein ersehnter Neubeginn

Der österreichische Staatsvertrag. Mit Anton Pelinka, Politikwissenschafter, Institut für Konfliktforschung.
Gestaltung: Michael Liensberger und Robert Weichinger

Nach zehn Jahren Besatzung durch die alliierten Siegermächte Großbritannien, Frankreich, USA und Sowjetunion erlangt Österreich mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 seine Souveränität, die die Republik 1938 verloren hatte.

In den zehn Jahren seit 1945 wurde - erschwert durch die politischen Spannungen im "Kalten Krieg" - verhandelt. Jahrelang verliefen die diplomatischen Gespräche erfolglos. Einen Durchbruch leitete die Berliner Außenministerkonferenz vom 25. Jänner 1954 ein, wo der österreichische Staatsvertrag explizit auf der Agenda stand. Nun war die österreichische Politik am Zug. Der Vorschlag vom 16. Februar 1954, in dem Österreich sicherheitspolitisch Bündnisfreiheit vorschlug, verbesserte die Verhandlungssituation. Der nächste Schritt zur Erlangung der Souveränität führte nach Moskau. Im Memorandum vom 15. April 1955 kam es neben einer Einigung über das unter Verwaltung der USA stehende Eigentum in Österreich zum Abkommen über die künftige Rolle als neutraler Staat.

Wichtigste Inhalte des Staatsvertrages beinhalten unter anderem das Verbot einer Vereinigung mit Deutschland und das NSDAP-Verbotsgesetz. Eine vorgesehene Klausel, die die Mitverantwortung Österreichs am Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg festschreiben sollte, wurde auf Wunsch des österreichischen Außenmisters, Leopold Figl, getilgt. Dies wurde in der jüngeren Gesichtsforschung als Beitrag zum problematischen Umgang mit der Vergangenheit Österreichs, Stichwort Opferthese, thematisiert.

Im "Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich" vom 15. Mai 1955 wurde die österreichische Souveränität und politische Unabhängigkeit festgeschrieben und erste Minderheitenrechte fixiert. Am 26. Oktober 1955 folgte der Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität Österreichs vom Nationalrat. Darin verpflichtete sich Österreich keinen militärischen Bündnissen beizutreten, sowie die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten nicht zuzulassen.

In dieser Reihe werden Originaltöne von 1955 mit den Außenmistern der Alliierten und der ersten Radioreportage über die Präsentation des Staatsvertrages zu hören sein. Sie werden von dem Politikwissenschafter, Anton Pelinka, kontextualisiert.

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