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Mobile Klimageräte sind nur Notlösung
Ärger bei Rückerstattung von Konzerttickets +++ Mobile Klimageräte sind nur Notlösung +++ Maskenhersteller beschimpft Kundin nach Reklamation +++ Strafzettel aus Ungarn: Betroffener war gar nicht dort
4. Juli 2020, 11:40
Ärger bei Rückerstattung von Konzerttickets
Große Konzerte sind derzeit verboten und werden abgesagt. Hunderte Konsumentinnen und Konsumenten haben sich an die Arbeiterkammer Wien (AK) gewandt, weil sie Probleme bei der Rückerstattung ihrer Tickets haben. Viele Veranstalter antworteten spät oder gar nicht oder verbreiteten irreführende Informationen, kritisiert die AK. Dabei sei die Rechtslage klar: Bis zu einem Ticketpreis von 70 Euro dürfen die Veranstalter Gutscheine ausstellen, den Restbetrag müssen sie in bar auszahlen.
Mobile Klimageräte sind nur Notlösung
Bei Klimageräten für Haus und Wohnung gibt es zwei Varianten. Fix verbauten Splitgeräte arbeiten effizient, haben aber ihren Preis. Mieter brauchen dafür außerdem eine Genehmigung der Hausverwaltung und sie müssen fachgerecht installiert werden. Mobilen sogenannten Monoblockgeräte sind dagegen günstiger, kühlen jedoch deutlich schlechter. Sie eigenen sich daher nicht für den Dauereinsatz, heißt es beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Maskenhersteller beschimpft Kundin nach Reklamation
Maskenpflicht, Sorge um Mitmenschen und Angst vor eigener Ansteckung haben bei Herstellern von Schutzausrüstung für Nachfragrekorde gesorgt - da wollen auch Unternehmen mitschneiden, die bis dahin mit solchen Produkten nichts zu tun hatten. Nicht alle Angebote sind seriös: Beim VKI sind dazu bereits einige Beschwerden eingegangen. Auch mit den gesetzlichen Gewährleistungspflichten nimmt es nicht jedes Unternehmen genau. Im Fall einer Firma aus Oberösterreich wurde eine Kundin nach einer Reklamation sogar wüst beschimpft. Der VKI prüft rechtliche Schritte.
Strafzettel aus Ungarn: Betroffener war gar nicht dort
Als ein Niederösterreicher im Frühjahr einen Strafzettel aus Ungarn erhielt, staunte er nicht schlecht. Er sei mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden und sollte dafür 30.000 Forint (ca. 85 Euro) bezahlen. Der Haken: Der Niederösterreicher war noch nie in Ungarn und hatte sein Auto auch nicht verliehen. Eine langwierige und anstrengende Spurensuche für das Berufungsverfahren begann. Rechtsexperten raten, unberechtigte Forderungen keinesfalls zu ignorieren, sondern Beweise vorzulegen und möglichst rasch Einspruch einzulegen.
Moderation: Matthias Däuble
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