7500 Jahre altes Skelett

DPA/DAVID EBENER

Moment

Was beim Hausbau aus der Erde kommt

Knochen, Scherben, Artefakte. Wenn Archäologie und Bautätigkeit aufeinandertreffen

Wer in der Erde gräbt, erlebt manchmal Überraschungen. Nicht selten stößt man beim Graben eines Kellers oder einer Tiefgarage auf Relikte aus früheren Epochen. Wenn Skelettteile von der Baggerschaufel hängen oder Tonscherben im Erdaushub auftauchen, ist das Bundesdenkmalamt am Zug - historische Funde sind meldepflichtig.

Damit die Bauarbeiten nicht verzögert werden, bemüht sich das Bundesdenkmalamt um schnelle Abwicklung der Angelegenheit. Empfiehlt es eine Notgrabung, muss der Bauherr eine archäologische Firma zur Abwicklung der Grabung engagieren. Bei Knochenfunden ist die Kriminalpolizei zu informieren, bei Funden von militärischem Gut kommt häufig der Entminungsdienst.

Der Bauherr, bzw. der Grundbesitzer muss für die Kosten der Grabung aufkommen, das Land gewährt Förderungen. Der Fund gehört zur Hälfte dem Grundeigentümer und dem Finder. Es kann jedoch niemand zu einer archäologischen Grabung gezwungen werden, dem Bundesdenkmalamt ist es sogar lieber, die Funde bleiben in der Erde.

Wer auf historischem Boden baut, sollte vor Baubeginn das Grundstück überprüfen lassen. Im niederösterreichischen Angern an der March - besonders in den Katastralgemeinden Stillfried, Mannersdorf und Grub - hat man mit historischen Relikten viel Erfahrung.

Gestaltung: Ernst Weber

Randnotizen: Alois Schörghuber

Service

Bundesdenkmalamt|
Firma Archnet
Museum Stillfried an der March|

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