Religion aktuell
Ex-Kardinal McCarrick, Islamischer Religionsunterricht, Rassismus
Vatikan veröffentlicht Bericht über Ex-Kardinal McCarrick +++ Neuer Leitfaden für islamischen Religionsunterricht +++ Verein ZARA: Antimuslimischer Rassismus nach Terroranschlag im Steigen +++ VfGh-Beschwerde gegen "Bevorzugung" von Religionen bei Covid-Maßnahmen
10. November 2020, 18:55
1. Vatikan veröffentlicht Bericht über Ex-Kardinal McCarrick
Der Vatikan hat seinen Bericht über Theodore McCarrick veröffentlicht, den ehemaligen Kardinal und Erzbischof von Washington, dem nach Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs erst die Kardinalswürde entzogen wurde und der dann auch aus dem Priesterstand entlassen wurde. Der Bericht spricht von einem schmerzhaften Kapitel, aus dem die Kirche lerne. Aus Rom berichtet Cornelia Vospernik.
2. Neuer Leitfaden für islamischen Religionsunterricht
Terroranschlag in Wien, Terroranschläge in Frankreich, Jugendliche, die in einer Kirche in Wien-Favoriten randalieren. Das Schulamt der islamischen Glaubensgemeinschaft sieht Handlungsbedarf. Und hat nun einen Leitfaden für Religionslehrerinnen und -lehrer erstellt, der helfen soll, den Redebedarf der Kinder zu stillen und ihre Kompetenzen zu den aktuellen Themen zu stärken: Was bedeutet Meinungsfreiheit - Stichwort: Mohammed-Karikaturen? Oder: Morden im Namen der Religion? - Gestaltung: Susanne Krischke
3. Verein ZARA: Antimuslimischer Rassismus nach Terroranschlag im Steigen
Beim ZARA - dem in Wien ansässigen Verein für Anti-Rassismus-Arbeit - sind allein in der vergangenen Woche mehr als 60 Meldungen von antimuslimischem Rassismus eingelangt: von hetzerischen Facebook-Kommentaren bis hin zu Einschüchterungsversuchen im unmittelbaren Wohnumfeld. Besonders Kopftuch tragende Musliminnen berichten, dass sie beschimpft und bedroht werden, berichtet ZARA.
4. VfGh-Beschwerde gegen "Bevorzugung" von Religionen bei Covid-Maßnahmen
Die Initiative "Religion ist Privatsache" will vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Sie kritisiert, dass die Oberstufen der Schulen geschlossen sind, Kirchen und Gotteshäuser jedoch offen bleiben, bzw. Veranstaltungen zur Religionsausübung, wie es in der jüngsten Covid-19-Verordnung heißt, stattfinden können, weil sie von den Schutzmaßnahmen ausdrücklich ausgenommen sind. Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht richte sich gegen die Reihung, weil das Grundrecht auf Religionsfreiheit höher bewertet werde, als das Grundrecht auf Bildung, und das ohne sachliche Begründung, sagt Eytan Reif, Sprecher der Initiative "Religion ist Privatsache".
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- Martin Gross