Religion aktuell

Beihilfe zum Selbstmord, Kopftuchverbot

VfGH: Beihilfe zum Selbstmord gekippt +++ Kopftuchverbot verfassungswidrig

1. VfGH: Beihilfe zum Selbstmord gekippt

Der Verfassungsgerichtshof hat heute (11. Dezember) gleich zwei Entscheidungen veröffentlicht. Zum einen hat er das Kopftuchverbot in Volksschulen aufgehoben. Zum anderen hat er das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord gekippt. Konkret hat er jene Bestimmung im Strafgesetzbuch aufgehoben, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt. Dieser Tatbestand, der im Paragraph 78 Strafgesetzbuch geregelt ist, verstößt nach der Entscheidung der Höchstrichter gegen das Recht auf Selbstbestimmung und tritt Ende kommenden Jahres außer Kraft. - Gestaltung: Andreas Mittendorfer


2. Kopftuchverbot verfassungswidrig

Zwei Mal hat der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung vertagt, heute hat er entschieden, dass das Kopftuchverbot für muslimische Mädchen in Volksschulen verfassungswidrig ist und aufgehoben werden muss. Das Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit. - Gestaltung: Susanne Krischke

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  • Susanne Krischke