Ein Reisepass

ORF/ISABELLE ORSINI ROSENBERG

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Pässe für Nachfahren von NS-Opfern

Drei Geschichten hinter Staatsbürgerschaftsanträgen gemäß § 58c Abs. 1a StbG

Seit September 2020 können direkte Nachfahren von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Möglich macht das der neue § 58c Abs. 1a Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG).
Etwa 20.000 Menschen aus aller Welt haben diese neue Gesetzeslage bisher genutzt und per Anzeige die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt. Unter ihnen befinden sich Margaret Hudson, Jonathan Kreutner und Julian Borger. Ihre Geschichten führen über China nach Australien, in die Schweiz und über Großbritannien in die USA.

Gestaltung: Miriam Steiner

Service

Informationen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige für vom NS-Regime verfolgte Personen und deren Nachkommen (MA35)

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