APA/HELMUT FOHRINGER
Punkt eins
Plötzlich Kronzeugin
Die Kronzeug:innenregelung: Wem sie nutzt, was sie bringt.
Gäste: Dr. Veronika Hofinger, Senior Scientist am Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Innsbruck & Dr. Heidemarie Paulitsch, Strafverteidigerin und Expertin für Wirtschaftsstrafrecht in Wien.
Moderation: Xaver Forthuber.
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E-Mails an punkteins(at)orf.at
10. August 2022, 13:00
In der Affäre um mutmaßliche Umfragemanipulationen im ÖVP-Umfeld hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kürzlich mitgeteilt, von der Verfolgung der Meinungsforscherin Sabine Beinschab "vorläufig zurücktreten" zu wollen. Sie würde damit Kronzeuginnenstatus erhalten: wer als Beschuldigte:r freiwillig einen "wesentlichen Beitrag" zur Aufklärung der Straftat leistet, kann unter bestimmten Umständen einem Verfahren entgehen.
Ein Anreiz zur Zusammenarbeit mit den Behörden: Der Rechtsstaat erhofft sich davon Ermittlungsergebnisse aus erster Hand. "Die Kronzeugenregelung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Kriminalität und Korruption und erleichtert die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften", sagte Justizministerin Alma Zadic zu orf.at, als es letztes Jahr darum ging, die 2011 eingeführte "große Kronzeugenregelung" in der Strafprozessordnung ein weiteres Mal zu verlängern.
Inzwischen wurde dieses Rechtsinstrument mehrfach adaptiert und evaluiert. Und Erfahrungen aus der praktischen Anwendung kristallisieren sich heraus. Die WKStA sowie die Bundeswettbewerbsbehörde nehmen die Regelung mit am häufigsten in Anspruch. Ob der Kronzeuginnenstatus im aktuellen Fall überhaupt gerechtfertigt, die Regelung anwendbar ist, blieb übrigens Gegenstand von Debatten. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen gegeben sind, ist ohnehin eine Einzelfallentscheidung; auch einen Anspruch gibt es nicht. Aber grundsätzlich gibt es sie: die Möglichkeit, wertvolle Information gegen die Chance auf Diversion statt Strafverfolgung "einzutauschen".
Woher kommt dieses Konzept und was steckt dahinter? Wie wurde es in Österreich umgesetzt und wie bewährt es sich?
Die Rechtssoziologin Veronika Hofinger von der Universität Innsbruck erstellte 2015 im Auftrag des Justizministeriums einen Forschungsbericht dazu. Die Strafverteidigerin Heidemarie Paulitsch hatte schon vor der Einführung in einer Fachzeitschrift erstmals zu dem Thema publiziert und kennt auch die Praxis: Vor einigen Jahren gründete sie in Wien eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Die beiden Expertinnen sprechen mit Xaver Forthuber über Kronzeug:innen in Theorie und Praxis des österreichischen Rechts.
Reden Sie mit und stellen Sie Ihre Fragen: Rufen Sie in der Sendung an unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at
Sendereihe
Gestaltung
- Xaver Forthuber
Playlist
Komponist/Komponistin: Heinrich Isaak Franz Biber
Titel: Violin Sonata No. 3 in F Major, C. 140
Ausführende: Gunar Letzbor und Ars Antiqua Austria
Länge: 01:15 min
Label: Challenge classics.
Komponist/Komponistin: Georg Muffat
Titel: Armonico tributo_ Sonata for Strings and Basso Continuo
Ausführende: Gunar Letzbor und Ars Antiqua Austria
Länge: 02:24 min
Label: Challenge classics.
Komponist/Komponistin: Heinrich Isaak Franz Biber
Titel: Partita Ex B K 319_ Introduzione, Allegro
Ausführende: Gunar Letzbor und Ars Antiqua Austria
Länge: 00:46 min
Label: Challenge classics.
Komponist/Komponistin: Anonymous
Titel: Das Post-Horn in B Major [Manuscript XIV 726] (davon 47 Sek unterlegt)
Ausführende: Gunar Letzbor und Ars Antiqua Austria
Länge: 02:47 min
Label: Challenge classics.