Zwischenruf

Kinderrechte

Kurt Nekula ist Präsident des Vereins "Licht ins Dunkel"

Im Jahr 1992, also vor 30 Jahren, wurde die UN-Konvention über die Rechte der Kinder vom österreichischen Nationalrat genehmigt, von der Bundesregierung ratifiziert und ist am 5. September formal in Kraft getreten.

Tatsächlich dauerte es dann aber noch bis zum 20. Jänner 2011, dass ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen werden und am 16. Februar in Kraft treten konnte. Damit wurden zentrale Bestimmungen der Konvention in den Verfassungsrang gehoben und können nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgeändert werden.

Die Konvention zielt auf den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern ab. Deshalb schreibt das Bundesverfassungsgesetz das Kindeswohl als verbindlichen Orientierungsmaßstab für Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit vor - ebenso für die Verwaltung sowie für öffentliche und private Einrichtungen. Es verlangt den Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Ausbeutung. Und es sichert den Opfern von Gewalt entsprechende Entschädigung und Rehabilitation zu. Weiters geht es um die bestmögliche Entwicklung der Kinder und die Entfaltung ihrer Potenziale, Interessen sowie Begabungen. Und schließlich wird auch die Einbindung in Kinder betreffende Entscheidungen gefordert.

Das bedeutet beispielsweise gewaltfreie Erziehung, Kontakte zu beiden Eltern und das Verbot von Kinderarbeit, also den Eintritt in die Berufs- und Arbeitswelt erst nach Vollendung der Schulpflicht, das absolute Verbot jedweder sexuellen Ausbeutung oder Misshandlung, die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sowie Beteiligungsformen bei Vorhaben, von denen Kinder direkt betroffen sind. Da geht es etwa um die Planung von Wohn- und Freizeitanlagen, usw., aber auch die Gleichberechtigung von Kindern mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen.

Auch 30 Jahre nach dem verbindlichen Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention ist in Österreich noch immer Handlungsbedarf gegeben: Abschiebungen von Kindern mit Migrationshintergrund finden immer wieder statt - durchaus auch rechtswidrig, wie dann im Nachhinein gerichtlich erkannt wird, ich nenne hier nur den sogenannten Fall Tina. Gewalt in der Familie zeigt traurige Bilanzen, über 350.000 Kinder und Jugendliche sind akut armutsgefährdet. Genau hier einzuhaken und die Schwächsten in der Gesellschaft sozial zu unterstützen - das ist ein Anliegen, das die Bibel seit Jahrtausenden einfordert. Als zentrales göttliches Gebot.

Heuer feiert LICHT INS DUNKEL das 50-Jahr-Jubiläum und die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, wie wichtig diese Aktion gerade in angespannten Zeiten ist. Klimatische Veränderungen, Pandemie und Teuerungswellen bedeuten Herausforderungen für immer mehr Kinder und ihre Familien - ganz besonders, wenn die Betroffenen mit einer Behinderung leben und kostspielige Medikamente, Geräte oder Therapien benötigen.

Als Vertreter einer Hilfsorganisation poche ich darauf: Hier sind auch dringend entlastende Maßnahmen seitens der Politik und der Öffentlichen Hand erforderlich. Caritas-Präsident Michael Landau hat es so auf den Punkt gebracht: "Es gibt genügend Mittel in Österreich, wir müssen sie nur gerecht verteilen."

Sendereihe

Gestaltung

Übersicht

  • 50 Jahre Licht ins Dunkel

Playlist

Komponist/Komponistin: Herbert Grönemeyer
Album: COME TOGETHER - A TRIBUTE TO BRAVO
Titel: Kinder an die Macht
Solist/Solistin: Christina Stürmer /Gesang m.Begl.
Länge: 03:18 min
Label: Polydor/Universal 9843546

weiteren Inhalt einblenden